Entsorgung

Einfachere Entsorgung von alten Telefonen

Im März 2006 tritt wohl das neue ElektroG in Kraft
Von dpa / Björn Brodersen

Verbraucher können ausrangierte Elektrogeräte bald einfacher entsorgen. Wenn voraussichtlich im März 2006 ein jetzt vom Bundestag beschlossenes Gesetz in Kraft tritt, müssen nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Berlin kommunale Sammelstellen alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos entgegen nehmen. "Es besteht dann eine Rücknahmepflicht", erklärt Evelin Voß, Referatsleiterin Produktberatung bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bislang hätten einzelne Kommunen so genannten Elektroschrott lediglich auf freiwilliger Basis eingesammelt.

Unter die neue Rücknahmepflicht fallen laut Voß alle Geräte, die elektrisch betrieben werden oder elektronische Komponenten enthalten. Neben Haushalts- und Unterhaltungselektronik-Geräten gehören dazu auch Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer, Drucker, Telefone und Handys. Alle diese Produkte sollten künftig nicht mehr in den Hausmüll wandern.

Menge des Elektroschrotts wächst schneller als die des Siedlungsmülls

Vielmehr sieht das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG) eine umweltverträgliche Entsorgung von Elektroschrott vor. Hintergrund ist laut dem Bundesumweltministerium, dass in diesen Produkten erhebliche Mengen an Schadstoffen wie zum Beispiel den Schwermetallen Quecksilber, Blei und Cadmium sowie an Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten sind.

Außerdem nimmt die Menge des Elektroschrotts dreimal schneller zu als die des übrigen Siedlungsmülls, heißt es beim Bundesumweltministerium. Schätzungen zufolge fielen in Deutschland jedes Jahr 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte an. Diese Menge "deutlich" zu verringern, ist daher ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes.

Die Verantwortung für Elektronikprodukte liegt laut Verbraucherschützerin Voß künftig bei den Kommunen, die für die Sammlung dieses Sondermülls zuständig sind, und bei den Herstellern, die das Recycling oder die Entsorgung organisieren müssen. Wie die Rücknahme im Einzelnen geregelt wird, bleibe den Kommunen überlassen. So müsse zwar die Annahme von Elektroschrott bei den Sammelstellen grundsätzlich kostenlos sein, erklärt Voß. Wenn die Geräte aber im Privathaushalt abgeholt werden müssen, könnten die Kommunen dafür auch Gebühren verlangen. Informationen über die Sammlung von Elektroschrott - zum Beispiel zu Tourenplänen, Sammelstellen und Gebühren - erhielten Verbraucher bei ihren Kommunen.