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Editorial: Mehr Kostentransparenz!

Grundvoraussetzung für Akzeptanz neuer Dienste
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Lang, lang ist's her, da konnte man beim analogen Anschluss einen Gebührenzähler dazumieten. Für ein paar Mark extra im Monat wusste man dann sofort, wie viel Einheiten man bereits vertelefoniert hat. Mit dem Preis (23 Pfennig pro Einheit) multipliziert ergaben sich auch die genauen Kosten.

Den Gebührenimpuls gibt es zwar immer noch (oder sollte man inzwischen "Entgeltimpuls" sagen), doch die zusätzlichen monatlichen Kosten dafür kann man sich sparen. Denn selbst bei Telefonaten über die Deutsche Telekom werden die Kosten nur ungefähr angezeigt; bei Konkurrenzfirmen teilweise sogar gar nicht.

So muss man auf die monatliche Rechnung warten, wenn man Gewissheit haben will, wie viel man vertelefoniert hat. Und selbst diese Methode ist nicht zuverlässig: Die "dicke Rechnung" kann nämlich auch ein paar Monate später kommen, wenn der entsprechende Anbieter mit der Abrechnung hinterherhinkt. Sie muss trotzdem bezahlt werden, wenn sich der Netzbetreiber die verspätete Abrechnung in den AGB vorhält, wie jüngst geurteilt wurde.

Mehr Transparenz über die Kosten tut Not, da die Zahl der Dienste und Verbindungsmöglichkeiten immer weiter zunimmt. Die neue Telekommunikations-Kundenschutzverordnung wäre eigentlich eine prima Möglichkeit, die Pflicht zur Transparenz gesetzlich zu verankern. Vermutlich wird es auch einige Verbesserungen geben, diese aber sicher nur punktuell.

Meinem Erachten nach wären die folgenden Regelungen sinnvoll:

  • Es muss eine Möglichkeit geben, die zu erwartenden Gesprächskosten vor dem Wählen einer Rufnummer abzufragen. In digitalen Netzen (Handy, SMS, VoIP) könnten solche Gebührenanfragen durch eine Erweiterung der Signalisierungsmöglichkeiten übertragen werden. Im Analognetz könnten die Techniken genutzt werden, die bereits für CLIP (Rufnummernanzeige des Anrufers) oder Festnetz-SMS zum Einsatz kommen. Eventuell ist auch eine Abfragemöglichkeit nach dem Anwählen einer speziellen Preisauskunftsnummer sinnvoll, um auch auf bestehenden Endgeräten sofort eine Preistransparenz zu ermöglichen.
  • Ebenso sollten nach jeder Verbindung und möglichst auch regelmäßig während der Verbindung die bereits angefallenen Entgelte übermittelt werden. Falls der Benutzer dieses Feature nicht ausschaltet, können die Endgeräte auch ein Protokoll aus angerufenen Nummern und angefallenen Entgelten führen.
  • Vor allem Verbindungen, die einen bestimmten Preis überschreiten, erfolgt eine Preisansage. Während der Preisansage kann der Nutzer noch auflegen, ohne, dass Kosten anfallen. Alternativ kann auch eine Bestätigung des zu erwartenden Preises auf anderen Weg erfolgen.
  • Die Nutzung der genannten Preisauskünfte muss bei normalem Gebrauch kostenlos sein.
Wahrscheinlich würden diverse Anbieter und deren Verbände Zeter und Mordio rufen, wenn Regeln wie die vorgenannten tatsächlich in die Verordnung aufgenommen würden. Doch sollte sich die Politik nicht zu sehr beirren lassen: "Installationskosten in Millionenhöhe" für die oben genannten Preisauskunftsdienste mögen zwar dramatisch klingen. Sie wären angesichts eines jährlichen Branchen-Gesamtumsatzes [Link entfernt] von über 60 Milliarden Euro aber doch nicht mehr als die sprichwörtlichen "Peanuts".

Wahrscheinlich gäbe es sogar eine positive Rückkopplung: Je besser und korrekter sich der Verbraucher informiert fühlt, desto eher wird er bereit sein, auch hochpreisige Dienste in Anspruch zu nehmen. Und davon profitieren am Schluss schließlich alle Unternehmen.

In der Vergangenheit haben die Preisansagen von 01051 und Co. beispielsweise dazu beitragen, das Kundenvertrauen in Call by Call zu erhöhen. Jedoch haben Tarifansagen das Problem, dass es viele Nutzer gibt, die diese "Werbung" am Beginn jedes Telefongesprächs nicht wollen. Von daher plädiere ich für die oben beschriebenen Informationsmöglichkeiten im Endgerät.