Werbemethoden

Regulierer entscheidet Streit um Pre-Selection-Kunden (aktualisiert)

Bundesnetzagentur untersagt Vorgehensweise der Deutschen Telekom
Von / Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom darf künftig keine schriftliche Willenserklärung von neuen Pre-Selection-Kunden der Wettbewerber verlangen. Zudem darf sie die auf diesem Wege erhaltenen Kundeninformationen nicht dazu benutzen, den Kunden wieder zurückzugewinnen. Das hat jetzt die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden (AZ.: BK2a 04/029), nachdem sich dort der alternative Telekommunikationsanbieter Arcor über das Vorgehen der Telekom Festnetzsparte T-Com beschwert hatte.

Arcor klagte gegen Versuche der T-Com, die vom Wettbewerber im Kundenauftrag bestellte Änderung an der Voreinstellung am Telefonanschluss zu verhindern, durch die der Teilnehmer nicht mehr zu den Tarifen der Telekom, sondern denen eines Wettbewerbers telefoniert. Ebenso richtete sich die Klage gegen Versuche der T-Com, den wechselwilligen Kunden für einen der neuen Tarife des Bonner Netzbetreibers zu gewinnen. Das Vorgehen der T-Com habe so das gesamte Umstellungsverfahren für den einzelnen Kunden erheblich verlangsamt, viele Umstellungswillige sprangen daraufhin wieder ab und blieben bei den T-Com-Tarifen.

Dürfen sich die Telefonkunden über die Entscheidung freuen?

Für die Telefonkunden birgt die Entscheidung des Regulierers einen Vor- und einen Nachteil: Für Umstellungswillige dürfte die Anschluss-Voreinstellung schneller erfolgen als bisher, zudem dürfen sie nicht mehr von nervenden Rückfragen des Anschluss-Inhabers belästigt werden. Das setzt allerdings voraus, dass der Kunde seine Entscheidung frei und bewusst getroffen hat. Telefonteilnehmer, die sich an der Haustür, am Telefon oder an der Straße zu der Wahl eines Pre-Selection-Tarifs überreden lassen, müssen künftig vorsichtiger sein. Zumal es auch immer wieder Fälle gibt, in denen einige unseriöse Anbieter auch dann Anschluss-Umstellungen einleiten, wenn der Kunde das Angebot zuvor abgelehnt hatte. Über die aggressiven Methoden der Pre-Selection-Werber haben wir bereits berichtet.

Die Willenserklärung des Kunden muss zwar weiter zur Schaltung der Pre-Selection nachgewiesen werden, kann jedoch jetzt auch telefonisch erfolgen, wobei das Bestellgespräch mittels so genannter Third Party Verification (TPV) durch eine unabgängige Stelle mitgeschnitten wird. Das "Ja" des Kunden wird dabei von einer Drittfirma, die nichts mit dem Callcenter zu tun haben darf, aufgezeichnet und bei Bedarf bestätigt. In der Schweiz ist das Verfahren bereits im Einsatz. Unverändert erhält der Telefonkunde weiterhin die Auftragsbestätigung der T-Com, der er widersprechen kann.

Informationen auf teltarif.de

Wer Bedenken hat, kann sich bei der Telekom eine Pre-Selection-Sperre einrichten lassen, die nur auf gesonderten schriftlichen Antrag des Kunden wieder aufgehoben werden kann. Ob und wann sich eine Pre-Selection sowie welcher Tarif sich für den einzelnen Kunden lohnt, können Sie auf unserer Infoseite sowie aus einer Datenbankabfrage feststellen. Worauf bei der Wahl eines Pre-Selection-Anbieters alles zu achten ist, erklärt Ihnen auch unser Ratgeber.

Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich: Mitunter können Pre-Selection-Tarife teurer sein als die Nutzung von anmeldefreiem Call-by-Call, manchmal sogar teurer als das Telefonieren mit den günstigsten T-Com-Tarifen. Direktanschluss-Kunden von privaten Netzbetreibern können dagegen nicht pre-selected werden. Sie können aber auch kein Call by Call benutzen.