Kritik

vzbv: Weniger Verbraucherschutz im neuen TKG-Entwurf

Verbraucherzentralen kritisieren Vorschläge für Neufassung
Von Björn Brodersen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kritisiert. "Der Entwurf wird die Rechte der Verbraucher deutlich schwächen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Im Koalitionsvertrag war genau das Gegenteil vereinbart worden."

Bereits im vergangenen Mai hatte es einen Mehrheitsbeschluss des Bundestages über eine Neufassung dieses Gesetzes gegeben. Dieser Entwurf scheiterte jedoch im September aufgrund des Neuwahlbeschlusses und ohne inhaltliche Diskussion im Vermittlungsausschuss. Im jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf sind laut vzbv wichtige Verbraucherschutzregelungen, die vom Parlament im vergangenen Jahr akzeptiert worden waren, wieder gestrichen worden.

Die Kritikpunkte im Einzelnen

  • Größere Risiken bei Premiumdiensten: Die maximalen Minutenpreise für so genannte Premiumdienste (0900er-Nummern, Klingeltöne, Wetterdienste) sollen von zwei auf drei Euro heraufgesetzt werden. Bei einer nach Gesetz maximal möglichen Verbindungsdauer von 60 Minuten bis Zwangsabbruch durch den Netzbetreiber könnten so bis zu 180 Euro pro Stunde bei einer einzigen Verbindung zustande kommen.
  • Kein Kundenschutz beim Mobilfunk: Mobilfunkanbieter würden erneut von wichtigen Kundenschutzregelungen ausgenommen: So gebe es bei Kurzwahldiensten keine Preisobergrenzen. Eine Preisansage sei dort erst ab drei Euro pro Minute vorgesehen. Dasselbe gelte für die Preisanzeige bei Premium-SMS. Nach dem Bundestagsbeschluss vom vergangenen Juni hätte die Preisinformation schon ab einem Euro erfolgen müssen. Außerdem fehle eine Pflicht zum Angebot einer unentgeltlichen Sperre teurer Premiumdienste.
  • Keine Pflicht zu Einzelverbindungsnachweis: Auch eine Pflicht, den Kunden auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis zu geben, soll es für Mobilfunkanbieter nicht geben.
  • Keine Preisansage bei Call by Call: Entfallen sei auch die im Vorentwurf geforderte Preisansage für Call-by-Call-Diensteanbieter. Dabei hielten 80 Prozent der Festnetznutzer eine Preisansage vor Gesprächsbeginn für "wichtig" oder "sehr wichtig". Dies ergab eine im vergangenen Jahr durchgeführte repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv.
  • Keine Preisansage bei Auskunftsdiensten: Für nicht akzeptabel hält der vzbv außerdem, dass telefonische Auskunftsdienste von der allgemeinen Preisansagepflicht faktisch ausgenommen werden. Infolge einer neueren Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur gebe es inzwischen einen deutlicheren Preiswettbewerb unter den Auskunftsanbietern als noch vor zwölf Monaten. Um so wichtiger wäre - neben der bereits heute verpflichtenden Preisangabe in der Werbung - eine Preisansage vor jeder Nutzung eines Auskunftsdienstes.