Gesetzgeber

Bundesrat lehnt Änderung bei VDSL-Regulierung ab

Länderkammer beschließt außerdem Preisansagen für 0137-Nummern
Von Thorsten Neuhetzki

Der Bundesrat hat sich heute in seiner Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz dafür ausgesprochen, den von der EU-Kommission heftig kritisierten Paragraphen 9a nicht aus dem Entwurf der Gesetzesnovelle zu streichen, obwohl die Fachleute auf Länderebene dies mehrheitlich angeraten hatten. Der Gesetzentwurf sieht vor, so genannte "neue Märkte" von einer Regulierung auszunehmen. Konkret geht es dabei um die Regulierung von VDSL. Anders als bisher vorgesehen votierte die Länderkammer außerdem dafür, keine angemessenen Entschädigungen für TK-Unternehmen bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen einzuführen, und plädierte bei den Preisansagen bei 0137er-Rufnummern für eine aufwändige Differenzierung in Abstimmungen und Gewinnspiele.

"Die Telekom hat es wieder einmal geschafft, politisch ihre Interessen durchzusetzen und eine durch den Wettbewerb notwendig gewordene Aufrüstung ihres Glasfasernetzes als Innovation zu verkaufen.", kritisiert sogleich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Die Mitglieder des Bundesrats sind damit auch dem Vorschlag ihres eigenen Wirtschaftsausschusses nicht gefolgt, der sich dafür ausgesprochen hatte, zumindest das Wort "langfristig" aus dem Gesetzestext zu streichen." Allein durch die Streichung des Wortes "langfristig" könne mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle investitionsbereiten Unternehmen geschaffen und ein von der EU-Kommission angedrohtes Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden.

"Die Wettbewerber weisen eine drei Mal höhere Investitionsquote auf als die Telekom, investieren sogar in absoluten Zahlen mehr als der Ex-Monopolist und sichern rund 50 000 Arbeitsplätze. Warum wollen wir bei VDSL dann in Monopolzeiten zurückfallen?" Gerade im Bereich der für VDSL relevanten Teilnehmeranschlussleitung habe die Deutsche Telekom mit einem Marktanteil von über 90 Prozent nach wie vor eine Monopolstellung, so der VATM-Geschäftsführer weiter.

VATM: Realisierung von 0137-Preisansage bedeutet massive Aufwände

Nicht minder kritisch sieht der VATM eine weitere Regelung, die Eingang in den Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz gefunden hat: "Die Anbieter von 0137er-Rufnummern sollen künftig bei jedem einzelnen Anruf unterscheiden, ob es sich um eine Abstimmung oder ein Gewinnspiel handelt. Bei Gewinnspielen sollen die Preisansagen dann vorher erfolgen, bei Abstimmungen wie bisher nach dem Anruf. 0137er-Rufnummern werden aber für den Massenverkehr zu bestimmten Zielen eingesetzt. Die Unterscheidung bei jedem einzelnen Anruf würde für die Anbieter massive Aufwände nach sich ziehen.", wertet Grützner. Für den Kunden ist die Preisansage hingegen positiv zu sehen, da er insbesondere bei teuren Gewinnspielnummern nicht nur durch die kleingedruckten Preise in der Bewerbung auf den Tarif hingewiesen wird, sondern ähnlich wie bei 0900-Nummern vor dem Gespräch.

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