Prüfung

Bundesverfassungsgericht prüft Datenerfassung beim Handy

Auch Erfassung bei Prepaid-Karten fraglich
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Erfassung persönlicher Daten beim Anmelden eines Handy-Anschlusses oder beim Kauf von Prepaid-Karten gegen den Datenschutz verstößt. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin heute in Karlsruhe. Nach Ansicht der Kläger ist die gesetzlich geforderte Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer unverhältnismäßig. Wenn Bürger befürchten müssen, nicht mehr anonym telefonieren zu können, würden sie dadurch in ihren Grundrechten beschnitten.

Auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation würde dann zunehmend verzichtet. Das Telekommunikationsgesetz verlangt, dass Diensteanbieter Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen. Zugriff darauf haben staatliche Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerfahnder oder die Geheimdienste. Die Kläger verwiesen auf Angaben der Bundesnetzagentur, wonach die Datenbank vergangenes Jahr rund 3,4 Millionen Mal abgefragt worden sei, also im Schnitt 9 000 Mal am Tag. Die Zahl der Abfragen verdoppele sich alle drei Jahre.

Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, äußerte die Hoffnung, dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikationsüberwachung "staatliche Zugriffe nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten" erlauben wird.