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Verbraucherschützer: Tarifwechsel beim Telefonieren abwägen

Mehrwertsteuererhöhung rechtfertigt nicht unbedingt einen Tarifwechsel
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Für viele Verbraucher wird das Telefonieren ab Januar teurer. Sie stecken in langfristigen Verträgen, die sie mit ihrer Telefongesellschaft schon vor längerer Zeit abgeschlossen haben, und so erhöht sich für sie die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. "Das ist rechtens, denn nach dem Umsatzsteuergesetz haben die Vertragspartner Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich", erklärt Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale in Leipzig. Allerdings gelte das nur für Verträge, die vor dem 1. September diesen Jahres abgeschlossen worden seien.

"Bei einem Vertragsabschluss, der in den letzten vier Monaten vor dem Inkrafttreten der Mehrwertsteuererhöhung liegt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Steuererhöhung bekannt war und bei der Angebotskalkulation bereits berücksichtigt wurde", erläutert Voß. Deshalb blieben zum Beispiel alle Verbraucher, die in einen der seit dem 18. September geltenden neuen Telekom-Tarife gewechselt haben von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007 verschont.

Verbraucher, die sich mit dem Gedanken tragen, in einen dieser aktuellen Telekom-Tarife zu wechseln, sollten unabhängig von der Mehrwertsteuerfrage vorher gründlich prüfen, ob sich ihr Telefonierverhalten und das Gesprächsaufkommen gravierend verändert haben, empfiehlt Voß. Einen Wechsel in einen der neuen Call&Surf-Tarife sollte nur vornehmen, wer Interesse an einem schnellen DSL-Anschluss mit Flatrate habe. Zu bedenken sei zudem, dass sich bei allen neuen Telekom-Tarifen die Vertragslaufzeit auf ein Jahr und die Kündigungsfrist auf einen Monat erhöht habe.