Online-Einkauf

Versehentlich falscher Preis: Kein Anspruch auf Ware

Online-Händler können sich auf so genannten Erklärungsirrtum berufen
Von dpa / Björn Brodersen

Online-Händler können eine Bestellung stornieren, wenn ihnen bei der Preisnennung ein Irrtum unterlaufen ist. So standen beispielsweise bei Amazon kürzlich neue Notebooks für weniger als 20 Euro zum Verkauf. Das Unternehmen bemerkte den Fehler nach kurzer Zeit und hob die Bestellungen seiner Kunden auf. Das sei durchaus rechtens, so die Anwältin Amrei Viola Wienen aus Berlin. Der Expertin für Online-Recht zufolge gibt es verschiedene Urteile, die besagen, dass ein Kaufvertrag nicht zu Stande kommt, wenn der Händler einen so genannten Erklärungsirrtum geltend macht. Das könne er zum Beispiel tun, wenn die Preisangaben auf Grund eines Softwarefehlers falsch waren.

"Außerdem ist eine Preisangabe rechtlich gesehen erst die Einladung des Verkäufers an einen potenziellen Käufer, ein Kaufangebot abzugeben", erklärt die Juristin. Der Kauf kommt erst dann zu Stande, wenn die Ware bezahlt wird, beziehungsweise wenn sie an den Käufer übergeben wird. Amrei Viola Wienen rät Kunden, sich beim Händler genau nach den Gründen zu erkundigen, wenn dieser mit Hinweis auf einen falschen Preis eine Bestellung storniert. Demnach kann er sich nicht damit rausreden, einfach mal nicht aufgepasst zu haben. "Der Fehler muss sozusagen im System liegen."