geklaut

Google wurde Opfer von Domain-Grabbern (aktualisiert)

Deutsche Domain der Suchmaschine vorübergehend nicht mehr erreichbar
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Die deutsche Internet-Adresse der Suchmaschine Google ist in der Nacht zu heute kurzfristig von zwei Domainräubern gekapert worden. Statt der Google-Startseite erschien zunächst eine beim Mindener Internetprovider Goneo eingerichtete Seite. Danach wurden die Zugriffe auf die Seite eines Wiesbadener Providers umgelenkt. "Das Problem wurde innerhalb kurzer Zeit behoben", sagte Google-Sprecher Stefan Keuchel heute der dpa.

Marc Keilwerth, Geschäftsführer des Providers Goneo, sagte, ein Kunde habe am 13. Januar die Domain google.de bei Goneo bestellt. "Diese Anträge werden vollautomatisch verarbeitet. Da schaut kein Mensch mehr drüber." Der Kunde habe angegeben, Inhaber von google.de zu sein. Da es keinen Widerspruch von Google oder dem Provider von Google gegeben habe, sei der Domainwechsel am Montagabend gegen 23 Uhr über die deutsche Domain-Registrierungsstelle DENIC vollzogen worden. Goneo sei dann von Anwendern auf die Kaperung hingewiesen worden.

Beim Versuch, die Domain von Goneo an den rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, sei die Google-Adresse dann beim Wiesbadener Provider Favo gelandet, der auch das Angebot freshdomains.de [Link entfernt] betreibt. Dort lag ein zweiter Antrag vor, der es auf die Google-Adresse abgesehen hatte. Am Dienstagvormittag waren in der Domain-Datenbank der DENIC für google.de dann wieder Google und Mitarbeiter der Suchmaschine als technische und administrative Ansprechpartner eingetragen.

Prüfungsmechanismen haben versagt

Die DENIC verwies darauf, dass sie pro Monat mehrere zehntausend Adressenänderungen bearbeite. "Der neue Provider schickt dazu einen Providerwechselauftrag an das automatische DENIC-Registrierungssystem. D ieses sendet eine Benachrichtigung an den derzeitigen Provider und fordert seine Bestätigung ein."

Um einen unberechtigte Providerwechsel zu verhindern, seien zwei Kontrollinstanzen vorgesehen. "Zum einen hat der neue Provider vor dem Absenden des Auftrags zu prüfen, dass der Auftraggeber des Providerwechsels mit dem Domaininhaber identisch ist oder in dessen Auftrag handelt", heißt es in der DENIC-Erklärung. "Zum anderen hat auch der abgebende Provider die Verpflichtung, den Providerwechsel abzulehnen, wenn er nicht sicher ist, dass dieser dem Willen des Domaininhabers entspricht. Im konkreten Fall haben augenscheinlich beide Prüfungsmechanismen nicht funktioniert." Vor einigen Jahren wurde die Auktions-Plattform eBay schon Opfer eines dreisten Domain-Piraten.