Markenrecht

Google verliert Markenrechtsstreit um "GMail" (aktualisiert)

Suchmaschinen-Gigant muss E-Mail-Dienst möglicherweise umbenennen
Von Christian Horn

Einem Bericht des IT-Magazins ZDNet zufolge ist Google, der weltgrößte Suchmaschinen-Betreiber, vor dem EU-Harmonisierungsamt in seinem Bemühen gescheitert, die Marke "GMail" für seinen E-Mail-Dienst europaweit schützen zu lassen. Dies habe der Inhaber der Marke "G-mail", der deutsche Unternehmer Daniel Giersch, mitgeteilt. Giersch, der sich die Markenrechte für "G-mail" schon vor sechs Jahren gesichert haben soll, konnte bereits im Mai 2005 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinen-Betreiber erwirken, die es Google untersagte, in Deutschland den Namen "GMail" für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden. Nach Angaben von ZDNet ist allerdings beim Landgericht Hamburg noch ein Berufungsverfahren Googles anhängig, und auch vor beim EU-Harmonisierungsamt kann der Suchmaschinen-Betreiber noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

International bietet Google seinen E-Mail-Service unter dem Namen GMail an. Nur in Deutschland und Großbritannien vermarktet das Unternehmen seinen Dienst unter dem Namen "Google Mail". Sollte sich vor den Gerichten die Ansicht behaupten, Google dürfe seinen Dienst wegen Verwechslungsgefahr nicht "GMail" nennen, könne dies weitreichende Konsequenzen im gesamten europäischen Raum haben, berichtet ZDNet. Google könne möglicherweise gezwungen sein, "GMail" überall in "Google Mail" umzubenennen.

Laut ZDNet plant Giersch im April seinen eigenen G-mail-Dienst zu starten. Es soll sich dabei um ein "hybrides Mailsystem" handeln, das physische und elektronische Post intelligent verschmelzen soll. So könne beispielsweise ein tatsächlicher Brief von einem G-mail-Kurier abgeholt werden, mittels Schrifterkennung digitalisiert und dann elektronisch zugestellt werden.

Update: Google verliert vor Oberlandesgericht

Google darf das Zeichen "Gmail" aus Markenrechtsgründen in Deutschland nicht verwenden, urteilte jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Angemeldete Googlemail-Benutzer erhalten als Endung ihrer Adresse den Zusatz googlemail.com statt gmail.com.