Urteil

Betreiber von Internetforen müssen Beleidigungen entfernen

Rechtswidrige Beiträge müssen nach Kenntnisnahme gelöscht werden
Von Marie-Anne Winter

Die Meinungsfreiheit wird gern bemüht, wenn jemand die vermeintliche Anonymität im Internet genutzt hat, um Dinge in die Welt zu setzen, mit denen nicht jeder glücklich ist. Deshalb geht es in Internet-Foren immer wieder hoch her - und die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung, Beleidigung und Ehrverletzung werden im Eifer des Gefechts schnell überschritten. Das kann für die Betreiber von Internet-Foren gelegentlich unangenehm werden, weil sie zwar nicht die Beiträge verfasst haben, die in ihrem Forum veröffentlicht werden, sie diese aus ihren Foren entfernen müssen, die objektiv beleidigend und ehrverletzend sind.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das auch dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Spätestens nachdem der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hat, ist er laut BGH dazu verpflichtet, seine Website entsprechend zu bereinigen (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007). Es ging in dem Urteil allerdings weder darum, welche Inhalte als beleidigend oder ehrverletzend gelten, noch um die Frage, ob Forenbetreiber derartige Beiträge von sich aus aufspüren und entfernen müssen.

Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte kommentierte das Urteil wie folgt: "Der BGH hat damit klargestellt, dass auch Anbieter von genuin journalistischen Internetdiensten nicht besonders priviligiert sind, wenn es um die Verantwortlichkeit von Äußerungen Dritter in dem Forum der Website geht." In der Vergangenheit hätten sich Betreiber meinungsbildender Foren vereinzelt auf einen angeblich besonderen Schutz der Meinungsfreiheit zurückgezogen, um eine Haftung selbst bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit zu vermeiden.

Das OLG Düsseldorf habe in einem Fall entschieden, dass es ein solches Privileg für journalistisch geprägte Meinungsforen gäbe, allerdings sei das Urteil insgesamt problematisch gewesen. Der BGH habe hier lediglich für die in der Fachwelt bereits erwartete Klarstellung gesorgt.

Auslöser des Verfahrens, in dem der BGH nun letztinstanzlich entschieden hat, war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem Forum, das sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigt, in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden - in einem Fall kannte er den Urheber der Außerungen. Nach dem Urteil kann er jetzt nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die rechtswidrigen Äußerungen zu löschen. Die nähere Begründung des Urteils steht noch aus.