Guthabenerstattung

simyo erstattet verbliebenes Restguthaben

Service gilt auch für Karten aus der Anfangszeit
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Ab sofort bietet der Düsseldorfer Discount-Anbieter simyo seinen Kunden eine Möglichkeit, verbliebenes Restguthaben von deaktivierten simyo-SIM-Karten zurück zu bekommen. Bislang hatte das Unternehmen dies nur als vorübergehende Kulanz-Lösung angeboten, die durch die neue Regelung nun dauerhaft ersetzt wird. Dazu muss der simyo-Kunde via Kontaktformular auf der Website des Anbieters (unter dem Punkt "Sonstiges") oder telefonisch beim simyo Service Center (0180 / 545 44 55) ein Formular zur "Beantragung der Guthabenerstattung" im PDF-Format bestellen. Dieses geht dem simyo-Kunden per Mail zu.

Nachdem der Kunde das PDF ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben hat, sendet er es unter Angabe seiner Girokonto-Angaben zusammen mit einer Kopie des Personalausweises und der deaktivierten simyo-SIM-Karte per Briefpost an die Kundenbetreuung von simyo. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein deutsches Girokonto handeln muss. Nach positiver Prüfung der Angaben überweist simyo dem Kunden dann das Guthaben.

Ansprüche haben bis zu drei Jahre Gültigkeit

Voraussetzung für die Nutzung dieses Services ist, dass die in Frage kommende simyo-SIM-Karte auf den Antragssteller registriert war und im Netz bereits deaktiviert wurde. Eine Deaktivierung findet in der Regel etwa zwei Monate und 14 Tage nach dem im Kontomanager (Rufnummer 1155, Menü 1) angesagten Datum statt.

simyo möchte das Verfahren so einfach wie möglich und so detailliert wie zur Kundensicherheit nötig halten. Ausbezahlt wird nur das tatsächlich vorausbezahlte Guthaben des Kunden, jedoch nicht etwaige Bonus- oder Aktionsguthaben. Ein Kunde kann sich mit seinen Ansprüchen bis zu drei Jahren Zeit lassen (gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist). Da simyo seit 2005 im Markt aktiv ist, können auch bereits verfallene Guthaben aus der Anfangszeit bei Bedarf zurückerstattet werden, teilte Simyo auf Anfrage mit.