Frequenzzuteilungsverfahren

Nächster Schritt fürs Handy-Fernsehen in Deutschland

Frequenzzuteilungsverfahren für DVB-H eröffnet
Von Marie-Anne Winter

Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Frequenzzuteilungsverfahren für das bundesweite Angebot von mobilen, multimedialen Rundfunkdiensten im DVB-H-Standard eröffnet. "Nun wird ein entscheidender Schritt für das mobile Fernsehen in Deutschland getan. Die Bundesnetzagentur schafft damit eine weitere Voraussetzung für einen innovativen und zukunftsträchtigen Massenmarkt mit hohem Wachstumspotential. Das Frequenzzuteilungsverfahren ist auch geeignet, mittelfristig einen sehr hohen Anteil der deutschen Bevölkerung zu versorgen und zahlreiche Investitionen anzustoßen. Vor allem bei den Endgeräten und neuen innovativen Multimediadiensten wird es neue kreative Angebote geben. In Europa sind wir mit der Eröffnung des Zuteilungsverfahrens auch in der Spitzengruppe und stellen damit die Innovationsfähigkeit unseres Markts für Mediendienste unter Beweis", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, in Bonn.

Diesem Frequenzzuteilungsverfahren liegt ein von allen 16 Bundesländern gemeinsam beschlossener bundesweiter Bedarf für die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Rundfunkanwendungen für mobile Endgeräte im DVB-H-Standard zugrunde. Diese Rundfunkanwendungen sollen nach und nach in vielen Gebieten Deutschlands angeboten werden. Im Jahr 2008 soll der Netzaufbau in den Landeshauptstädten der 16 Bundesländer erfolgen. Ab 2009 soll der Netzausbau sukzessive alle deutschen Städte mit mehr als 150 000 Einwohnern sowie mindestens in jedem Bundesland die vier einwohnerstärksten Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern erfassen.

BNetzA will Handy-Fernsehen technologieneutral ausbauen

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die telekommunikationsrechtliche Umsetzung dieses Versorgungsbedarfs. Dies bedeutet, dass sie die für den Aufbau der Sendernetze erforderlichen Frequenzen zur Verfügung stellt und sie an den von ihr auszuwählenden Sendernetzbetreiber zuteilt. Für die Inhalte sind dagegen die Landesmedienanstalten verantwortlich. Derzeit wird wie berichtet auch über bundesweite Lizenzen für DVB-H-Programme entschieden.

Die Verfahrensweise entspricht den Frequenzzuteilungsverfahren für das terrestrische Fernsehen DVB-T, das mittlerweile etwa zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung zur Verfügung steht. Auch für Mobile TV nach dem Übertragungsstandard DMB hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für den Aufbau der Sendernetze geschaffen. Anbietern von multimedialen Inhalten stehen damit mehrere voneinander unabhängige Plattformen zur Verbreitung offen. Die Bundesnetzagentur will nach eigenen Angaben die verfügbaren Kapazitäten für die vorhandenen Plattformen technologieneutral erhöhen. Experten gehen davon aus, dass sich damit auch die Attraktivität der neuen Angebote für das mobile Fernsehen insgesamt steigern lässt.

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