Gerichtlich

Überfällige Entstörung: Einstweilige Verfügung gegen Telekom

Bayerischer Lokalanbieter M-net zwingt Telekom zur Anschluss-Entstörung
Von Thorsten Neuhetzki

Die in München ansässige Telefongesellschaft M-net hat nach eigenen Angaben eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt, weil diese nicht den Anschluss einer M-net-Kundin innerhalb einer angemessenen Zeit entstört habe. M-net habe auf dieses Druckmittel zurückgegriffen, um die dringend erforderliche Entstörung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) durchzusetzen. Nach Angaben des Mitbewerbers gab es hier tagelange Verzögerungen. Drei Tage nach der Störungsmeldung habe die Telekom noch keinen Termin in Bezug auf die voraussichtliche Entstörung genannt.

Pikant an diesem Fall: Die Entstörung des Anschlusses ist in diesem Fall nach M-net-Angaben sehr wichtig gewesen, da die Kundin aufgrund eines schweren Krankheitsfalles innerhalb der Familie ständig in Kontakt zum Krankenhaus stehen musste. Die Telekom habe um die Dringlichkeit der Entstörung gewusst.

"Mit dieser Vorgehensweise nimmt der ehemalige Monopolist in Kauf, dass durch die Telekom begründete Störungen beim Kunden als Verschulden des Anbieters wahrgenommen werden", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Die letzte Meile in die Häuser ist nach wie vor zum großen Teil dem technischen Kundendienst der Telekom vorbehalten.

Der Telekom liegt noch keine Einstweilige Verfügung vor

Unklar ist, ob die langsame Entstörung mit den aktuellen Streiks bei der Deutschen Telekom zusammenhängt. Bei M-net konnte man dieses nicht ausschließen - allerdings gebe es auch keinen Beleg dafür. Die Telekom erklärte unterdessen, sie habe noch keine Erkenntnis von einer Einstweiligen Verfügung. "Uns ist derzeit noch nichts von diesem Fall bekant", sagte T-Com-Sprecher Marc Sausen auf Nachfrage. Entsprechend könne man derzeit noch keine Stellungnahme zu diesem Fall abgeben. Dennoch: Die betroffene Kundin kann mittlerweile wieder telefonieren.