Kostenfalle

Schmidtleins wegen Irreführung verurteilt

Unternehmen soll laut Richterspruch 24 000 Euro Strafe zahlen
Von dpa / Björn Brodersen

Internetnutzer können sich freuen: Das Landgericht Darmstadt [Link entfernt] hat einen Anbieter von Gewinnspielen im Internet wegen irreführender Angebote verurteilt. Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs heute in Bad Homburg mitteilte und wie wir mehrmals berichtet haben, hatte die Gebrüder Schmidtlein GbR aus dem südhessischen Büttelborn auf zahlreichen Internetseiten Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren.

Eine Sprecherin des Landgerichts Darmstadt sagte, das Unternehmen habe trotz einer vorherigen Unterlassungsklage ein Gewinnspiel unzulässig mit kostenpflichtigen Seiten verknüpft und sei dafür zu einer Strafe von 24 000 Euro verurteilt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Einspruchspflicht laufe noch (Aktenzeichen: 12 O 532/06).

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale stärkt die Entscheidung den seriösen Online-Handel. Denn durch undurchsichtige Angebote bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird. Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben gegen vier weitere Unternehmen Klagen eingereicht, bei denen für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich sei, dass es sich bei den Angeboten um kostenpflichtige Leistungen handle.

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