Einigung

VATM/Telekom: Einigung bei Auskunfts- & Mehrwertdiensten

Die Wett­bewerber haben sich mit der Telekom darüber geei­nigt, wie künftig Anrufe von Telekom-Kunden zu Mehr­wert- und Auskunfts­diensten vermit­telt und abge­rechnet werden sollen. Ganz ohne Eingriff der Bundes­netz­agentur.
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Deutsche Telekom und VATM haben sich über künftige Regelungen bei Sonder-Rufnummern geeinigt, ohne amtlichen Eingriff. Deutsche Telekom und VATM haben sich über künftige Regelungen bei Sonder-Rufnummern geeinigt, ohne amtlichen Eingriff.
Logos: vatm/Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Die Zeiten haben sich geän­dert. Seit 1998 galt die Deut­sche Telekom als "markt­mächtig" im Bereich der Vorleis­tungen für Auskunfts- und Mehr­wert­dienste (teure Sonder­ruf­num­mern) in der Sprach­tele­fonie.

Vorleis­tungen bleiben notwendig

Deutsche Telekom und VATM haben sich über künftige Regelungen bei Sonder-Rufnummern geeinigt, ohne amtlichen Eingriff. Deutsche Telekom und VATM haben sich über künftige Regelungen bei Sonder-Rufnummern geeinigt, ohne amtlichen Eingriff.
Logos: vatm/Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Mit solchen "Vorleis­tungen" werden Auskunfts­dienste (Vorwahl 118xx) und Sonder­ruf­num­mern wie 0137 (Gewinn­spiele, Abstim­mungen) oder 0800 (kosten­lose Anrufe), aber auch 0700 (persön­liche Rufnum­mern) oder 0900 (Premium-Dienste) im jewei­ligen Netz des Anbie­ters für Kunden aus anderen Netzen erreichbar, um die bekann­testen Rufnum­mern­blöcke zu nennen.

Telekom nicht mehr markt­mächtig

Die Bundes­netz­agentur hat nun bei ihrer turnus­mäßigen Über­prü­fung des Marktes fest­gestellt, dass die Telekom auf diesem Markt nicht mehr als "markt­mächtig" einzu­stufen ist. Das komplette Verfahren soll nach Frei­gabe durch die EU-Kommis­sion Ende Februar 2021 abge­schlossen werden.

Verbin­dungs­aufbau im öffent­lichen Tele­fon­fest­netz

Der Markt „Verbin­dungs­aufbau im öffent­lichen Tele­fon­fest­netz“ wurde bisher regu­liert. Nach wie vor fragen TK-Anbieter nach Zusam­men­schal­tung und Abrech­nung über die Tele­fon­rech­nung der Telekom. Wenn ein Kunde der Telekom eine 0900-Premium-Rufnummer anruft, muss das Gespräch von der Telekom zum jewei­ligen Diens­tean­bieter durch­geschaltet werden. Der Mehr­wert-Anbieter berechnet dann, pro Anruf oder pro Zeit­dauer der Verbin­dung (oder einem komplexen Mix aus beiden Modellen) einen bestimmten Betrag, und der soll dann über die Telekom-Rech­nung beim ursprüng­lich anru­fenden Kunden abge­rechnet werden.

Verhand­lungen seit 2020

Bereits Ende 2020 hatten sich der VATM (Verband der Anbieter von Tele­kom­muni­kations- und Mehr­wert­diensten) und die Deut­sche Telekom darauf geei­nigt, wie in Zukunft nach der nun folgenden Dere­gulie­rung ab Februar 2021 die soge­nannte "Zufüh­rungs­leis­tung" zu Auskunfts- und Mehr­wert­diensten bis ins Jahr 2024 durch die Telekom fort­geführt werden könnte.

Direkte Eini­gung unter Part­nern

Man hat sich, ohne Mithilfe der Bundes­netz­agentur, geei­nigt und das vertrag­lich gere­gelt. Dazu haben VATM und Telekom zwei wich­tige Verein­barungen für bislang regu­lierte und nicht regu­lierte Leis­tungen abge­schlossen. Sie tragen den blumigen Titel: "Verein­barung über die befris­tete Fort­füh­rung des Verbin­dungs­auf­baus zu Auskunfts- und Mehr­wert­diensten im Rahmen bestehender NGN-Zusam­men­schal­tungen“ sowie „Verein­barung über die befris­tete Fort­füh­rung von nicht regu­lierten Tran­sit­leis­tungen beim Verbin­dungs­aufbau zu Auskunfts- und Mehr­wert­diensten im Rahmen bestehender NGN-Zusam­men­schal­tungen“.

Für die Betei­ligten führt die Telekom die Zufüh­rung und F&I- (Forde­rungs- und Inkasso)-Leis­tungen auch nach der vorge­sehenen Dere­gulie­rung frei­willig bis Ende 2024 fort. Außerdem haben sich Telekom und die der Verein­barung beitre­tenden Einzel-Unter­nehmen darauf geei­nigt die aktu­ellen Zusam­men­schal­tungs­ent­gelte stabil zu halten, die Preise werden nicht steigen (und auch nicht sinken).

Einver­nehm­liche Lösung

Wie schon bei Call-by-Call und Presel­ection haben wir hier auch ohne die Regu­lie­rung des Marktes eine einver­nehm­liche Lösung im Markt gefunden. Diese Verein­barung ermög­licht so einen 'sanften' Über­gang in die Dere­gulie­rung dieses Marktes“, freut sich Pascal Koppetsch, Verhand­lungs­führer der Deut­schen Telekom.

Sein Gesprächs­partner, VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner, pflichtet ihm bei: „Je mehr Koope­ration mit der Telekom möglich wird, desto mehr kann man auf Regu­lie­rungs­ein­griffe verzichten.“ Grützner betont aber: „Die Über­wachung der Einhal­tung solcher Verträge durch den Regu­lierer bleibt aber unver­zichtbar und schafft Sicher­heit für den ganzen Markt. Auf dieser Basis wird es deut­lich leichter werden, in Zukunft noch zu weiteren Verträgen zu kommen, die für alle Betei­ligten eine kommer­zielle Win-Win-Situa­tion schaffen.“

Sofern es Unter­nehmen gibt, die an dieser Verein­barung teil­nehmen möchten, können sich diese bis zum 25. Februar 2021 an den VATM wenden. Die Verein­barung steht allen in diesem Markt tätigen Unter­nehmen offen. Sie müssen ledig­lich "indi­viduell" den VATM bevoll­mäch­tigen.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Es ist erfreu­lich, dass sich die bisher erbit­terten Kontra­henten im TK-Markt auf vernünf­tige Rege­lungen geei­nigt haben. Und das, ohne nerven­auf­rei­bende Schieds­ver­fahren über die Bundes­netz­agentur anzu­strengen.

Ob die Vermark­tung von Dienst­leis­tungen über Sonder­num­mern noch zeit­gemäß ist, entscheidet am Ende der Kunde. Es muss nur sicher­gestellt sein und bleiben, dass nur Kunden, die diese Dienst­leis­tungen wirk­lich haben wollten, zur Kasse gebeten werden und alle Versuche mit Klin­gel­tönen, Internet-Spiel­chen und anderen Gimmicks, den schnellen Euro zu machen, von vorne­herein unter­bunden oder im Streit­fall zu Gunsten des Kunden abge­klärt werden.

Bei Sonder­ruf­num­mern sollte die Bundes­netz­agentur ein Auge darauf haben, dass diese Nummern auch wirk­lich aus allen Netzen erreichbar sind und bleiben. Bei der persön­lichen Rufnummer 0700 beispiels­weise ist das aktuell nicht (mehr) der Fall, seitdem sich die Telekom als Anbieter aus diesem Markt zurück­gezogen hat.

Tarif­ver­gleich für Auskunfts­dienste

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