Themenspezial: Verbraucher & Service Internet

Recht auf schnelles Internet bislang nutzlos

Das von der CDU/CSU-geführten Bundes­regie­rung initi­ierte Recht auf schnelles Internet entpuppt sich als Rohr­kre­pierer. Das belegt eine Anfrage der CDU/CSU-Bundes­tags­frak­tion. Inzwi­schen hinkt die Regie­rung auch bei der Aktua­lisie­rung der Verord­nung hinterher.
Von Marc Hankmann

Am 1. Juni 2022 wurde die Tele­kom­muni­kati­ons­min­dest­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (TKMV) verab­schiedet, in der das Recht auf schnelles Internet veran­kert ist. Nutzern mit einer lahmenden Inter­net­ver­bin­dung bringt die Verord­nung jedoch keinerlei Verbes­serungen, zumal die im TKMV nieder­gelegten Grenz­werte alles andere als schnelles Internet sind. Liegt die Band­breite im Down­load unter 10 MBit/s und im Upload unter 1,7 MBit/s sowie die Latenz über 150 Milli­sekunden, ist von einer Unter­ver­sor­gung die Rede. Nutzer können dann eine Eingabe bei der Bundes­netz­agentur (BNetzA) machen.

Keine Entschei­dungen, keine Verpflich­tungen

Im Zeit­raum vom 1. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023 erreichten die BNetzA insge­samt 3449 solcher Eingaben; 161 davon konnten wegen fehlender Adress­daten nicht bear­beitet werden. Bei den übrigen 3228 Eingaben handelte es sich in 1480 Fällen per se nicht um eine Unter­ver­sor­gung. Somit hat die BNetzA 1768 Eingaben über­prüft. Das Ergebnis: In nur 12 Fällen stellte sie eine Unter­ver­sor­gung fest. Inzwi­schen sind es nur noch 11 Fälle, da in einem ein verbes­serter Mobil­funk­emp­fang die Unter­ver­sor­gung aufhob. Von den 11 Fällen stammen 10 aus Nieder­sachsen und einer aus Nord­rhein-West­falen. Die Verfahren können auf der Webseite der BNetzA einge­sehen werden.

Seit der Einführung des sogenannten Rechts auf schnelles Internet am 1. Juni 2022 gab es bei der BNetzA über 3400 Eingaben wegen einer Unterversorgung, von denen nur 12 behandelt werden Seit der Einführung des sogenannten Rechts auf schnelles Internet am 1. Juni 2022 gab es bei der BNetzA über 3400 Eingaben wegen einer Unterversorgung, von denen nur 12 behandelt werden
Foto: Bundesnetzagentur
Hat die BNetzA eine Unter­ver­sor­gung fest­gestellt, kann sie ein oder mehrere Netz­betreiber dazu verpflichten, eine Breit­band­ver­sor­gung zu gewähr­leisten, die den Mindest­anfor­derungen entspricht. Es sei denn, ein Netz­betreiber verpflichtet sich zuvor selbst, diese Versor­gung sicher­zustellen. Doch weder das eine noch das andere ist bislang passiert. Statt­dessen legten die betrof­fenen Netz­betreiber in allen 11 Fällen Beschwerden ein, die derzeit von der BNetzA behan­delt werden.

Zuge­sagte Anhe­bung der Mindest­grenze bleibt bislang aus

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner prophezeite bereits bei der Einführung des Rechts auf schnelles Internet, dass es keine große Rolle spielen werde VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner prophezeite bereits bei der Einführung des Rechts auf schnelles Internet, dass es keine große Rolle spielen werde
Foto: VATM
Laut der 5. Gigabit-Studie des Verbands der Anbieter von Tele­kom­muni­kations- und Mehr­wert­diensten (VATM) verfügen 71,1 Prozent der deut­schen Haus­halte über einen Inter­net­anschluss, der ihnen bis zu 1 GBit/s bietet. Dass bei dieser Abde­ckung die Zahl der Anschlüsse, die nicht mehr als 10 MBit/s auf den Daten-Highway bringen, gering ausfällt, verwun­dert niemanden. Bereits bei der Einfüh­rung der TKMV zuckte die Branche nur mit den Achseln. „Das soge­nannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Tele­kom­muni­kati­ons­branche die Mindest­vor­gaben in der Regel weit über­trifft“, sagte damals VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner.

Das aus dem hohlen Recht auf schnelles Internet noch ein scharfes Schwert für den Verbrau­cher wird, ist nicht zu erwarten. Die Bundes­regie­rung hatte den Ländern im vergan­genen Jahr für Mitte 2023 eine Anhe­bung der Mindest­band­breiten zuge­sagt. Im Down­load sollte sie auf 15 MBit/s steigen. Für den Upload wurde keine konkrete Band­breite genannt. Die 5 MBit/s mehr machen aber prak­tisch keinen Unter­schied. Außerdem blieb die Anhe­bung bislang aus. Die für Ende 2022 zuge­sagte Evalu­ierung der TKMV ist noch im Gange. Derzeit wartet die Bundes­regie­rung auf die Ergeb­nisse laufender Gutachten.

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