Vorgabe

Recht auf Breitband: BNetzA schlägt 10 MBit/s vor

Die Bundes­netz­agentur stellt ab heute Gutachten und erste Über­legungen zur Konsul­tation zu den Mindest­anfor­derungen an einen Inter­net­zugang, der alle rele­vanten Online-Dienste ermög­licht.
Von dpa /

Recht auf schnelles Internet wird konkret Recht auf schnelles Internet wird konkret
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Bürger sollen nach einem Vorschlag der Bundes­netz­agentur künftig in ganz Deutsch­land Anspruch auf einen Inter­net­zugang mit einer Down­load­rate von mindes­tens 10 MBit/s haben. Die Behörde veröf­fent­lichte heute erste Über­legungen zur Konsul­tation auf der Grund­lage von drei Sach­ver­stän­digen-Gutachten. Hinter­grund ist die Neufas­sung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes, in dem seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grund­ver­sor­gung veran­kert sind.

Die Bundes­netz­agentur muss bis zum 1. Juni eine Rechts­ver­ord­nung erlassen, in der die Regeln konkre­tisiert werden. Bundestag, Bundesrat und das Minis­terium für Digi­tales und Verkehr müssen vorher zustimmen.

Mindest-Upload­rate nur 1,3 MBit/s

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Die Behörde stellt auf Grund­lage der Gutachten außerdem eine Mindest-Upload­rate von 1,3 MBit/s sowie eine Verzö­gerungs­zeit (Latenz) von höchs­tens 150 Milli­sekunden zur Diskus­sion. Ein Inter­net­zugang, der diese Anfor­derungen erfüllt, ermög­liche laut den Gutachten die Nutzung aller für die Grund­ver­sor­gung wesent­lichen Inter­net­dienste, teilte die BNetzA mit.

"Das neu geschaf­fene Recht will es allen Bürge­rinnen und Bürgern ermög­lichen, alle wesent­lichen Inter­net­dienste, Tele­heim­arbeit und Video­strea­ming im übli­chen Umfang zu nutzen", sagte Behör­den­chef Jochen Homann laut Mittei­lung.

Bei den neuen Anfor­derungen geht es um eine Minder­heit der Bürge­rinnen und Bürger. So sollen bis Ende kommenden Jahres 98 Prozent der Haus­halte mit einer Band­breite von 100 MBit/s - also einer zehnmal so hohen Geschwin­dig­keit - versorgt werden. Die zur Konsul­tation gestellten Werte stehen laut der BNetzA über­dies im Einklang mit den Erkennt­nissen über die Praxis anderer euro­päi­scher Staaten. So seien bislang auch in anderen euro­päi­schen Ländern beim Down­load nicht mehr als 10 MBit/s als Mindest­anfor­derung fest­gelegt worden.

Jähr­liche Über­prü­fung der Anfor­derung

Die Behörde kündigte an, die Anfor­derungen an die Versor­gung jähr­lich zu über­prüfen und entspre­chend der tech­nolo­gischen Entwick­lung anzu­passen.

Auf Grund­lage der in der Rechts­ver­ord­nung fest­gelegten Werte will die BNetzA künftig auch Unter­ver­sor­gungen fest­stellen. Falls dort kein Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen ein geeig­netes frei­wil­liges Angebot unter­breitet, sollen Unter­nehmen zur Versor­gung verpflichtet werden. "Hierbei sind prin­zipiell alle Tech­nolo­gien, sofern geeignet, zu berück­sich­tigen", hieß es weiter.

Alle inter­essierten Kreise können sowohl zu dem Konsul­tati­ons­doku­ment als auch zu den Gutachten bis zum 31. Januar 2022 Stel­lung nehmen.

Das seit 1. Dezember geltende Telekommuni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz beinhaltet übri­gens auch einen Passus, der insbe­son­dere Handy-Nutzer aufatmen lässt: Die Rufnum­mern­por­tie­rung wurde kostenlos.

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