Recht auf Breitband: BNetzA schlägt 10 MBit/s vor
Recht auf schnelles Internet wird konkret
picture alliance/dpa
Bürger sollen nach einem Vorschlag der Bundesnetzagentur
künftig in ganz Deutschland Anspruch auf einen Internetzugang mit
einer Downloadrate von mindestens 10 MBit/s haben. Die
Behörde veröffentlichte heute erste Überlegungen zur
Konsultation auf der Grundlage von drei Sachverständigen-Gutachten.
Hintergrund ist die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, in dem
seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grundversorgung verankert sind.
Die Bundesnetzagentur muss bis zum 1. Juni eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Regeln konkretisiert werden. Bundestag, Bundesrat und das Ministerium für Digitales und Verkehr müssen vorher zustimmen.
Mindest-Uploadrate nur 1,3 MBit/s
Recht auf schnelles Internet wird konkret
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Die Behörde stellt auf Grundlage der Gutachten außerdem eine
Mindest-Uploadrate von 1,3 MBit/s sowie eine
Verzögerungszeit (Latenz) von höchstens 150 Millisekunden zur
Diskussion. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt,
ermögliche laut den Gutachten die Nutzung aller für die
Grundversorgung wesentlichen Internetdienste, teilte die BNetzA
mit.
"Das neu geschaffene Recht will es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, alle wesentlichen Internetdienste, Teleheimarbeit und Videostreaming im üblichen Umfang zu nutzen", sagte Behördenchef Jochen Homann laut Mitteilung.
Bei den neuen Anforderungen geht es um eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger. So sollen bis Ende kommenden Jahres 98 Prozent der Haushalte mit einer Bandbreite von 100 MBit/s - also einer zehnmal so hohen Geschwindigkeit - versorgt werden. Die zur Konsultation gestellten Werte stehen laut der BNetzA überdies im Einklang mit den Erkenntnissen über die Praxis anderer europäischer Staaten. So seien bislang auch in anderen europäischen Ländern beim Download nicht mehr als 10 MBit/s als Mindestanforderung festgelegt worden.
Jährliche Überprüfung der Anforderung
Die Behörde kündigte an, die Anforderungen an die Versorgung jährlich zu überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung anzupassen.
Auf Grundlage der in der Rechtsverordnung festgelegten Werte will die BNetzA künftig auch Unterversorgungen feststellen. Falls dort kein Telekommunikationsunternehmen ein geeignetes freiwilliges Angebot unterbreitet, sollen Unternehmen zur Versorgung verpflichtet werden. "Hierbei sind prinzipiell alle Technologien, sofern geeignet, zu berücksichtigen", hieß es weiter.
Alle interessierten Kreise können sowohl zu dem Konsultationsdokument als auch zu den Gutachten bis zum 31. Januar 2022 Stellung nehmen.
Das seit 1. Dezember geltende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beinhaltet übrigens auch einen Passus, der insbesondere Handy-Nutzer aufatmen lässt: Die Rufnummernportierung wurde kostenlos.