Themenspezial: Verbraucher & Service Verschoben

Schnelles Internet: Recht auf Breitband kommt wohl später

Minis­terien, Bundestag und Bundesrat brau­chen wohl mehr Zeit: Das geplante Recht auf schnelles Breit­band-Internet verzö­gert sich offenbar und kommt damit erst später.
Von dpa /

Das Recht auf schnelles Internet verzögert sich Das Recht auf schnelles Internet verzögert sich
Foto: Vodafone, Grafik/Montage: teltarif.de
Beim soge­nannten Recht auf schnelles Internet kommt es sehr wahr­schein­lich zu einer Verzö­gerung. Das Bundes­kabi­nett verschob eine eigent­lich für diese Woche geplante Kabi­netts­befas­sung auf Ende April.

Die Gründe für die Verzö­gerung

Das Recht auf schnelles Internet verzögert sich Das Recht auf schnelles Internet verzögert sich
Foto: Vodafone, Grafik/Montage: teltarif.de
Die Ressort­abstim­mung laufe noch, sagte eine Spre­cherin des Bundes­digi­tal­minis­teriums. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechts­anspruch gelten, dafür ist auch noch Grünes Licht von einem Bundes­tags­aus­schuss und vom Bundesrat nötig. Die Insti­tutionen haben in dem Monat nur wenige Sitzungs­ter­mine, an denen auch noch Sach­ver­stän­dige ange­hört werden sollen. Zudem brau­chen die zustän­digen Poli­tiker Bera­tungs­zeit.

Nach Lesart der oppo­sitio­nellen Unions­frak­tion im Bundestag ist dieser Zeit­plan nicht mehr haltbar - und auch aus Bran­chen­kreisen heißt es, dass es "sehr, sehr knapp" werde. Die Ampel­koali­tion habe "ihr erstes rich­tiges Projekt im Bereich der digi­talen Infra­struktur verbum­melt", sagt die Vize-Frak­tions­vor­sit­zende Nadine Schön (CDU).

Durch die Ände­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes Ende 2021 bekamen Bundes­bürger erst­mals einen Rechts­anspruch auf Breit­band-Internet im Fest­netz. Die genaue Höhe dieser Unter­grenze regelt eine Verord­nung, deren Entwurf die Bundes­netz­agentur im März vorge­legt hat. Dem Vorschlag zufolge soll überall in Deutsch­land ein Down­load-Tempo von mindes­tens zehn Megabit pro Sekunde möglich sein.

Neues Recht nutzt über­wie­gend Land­bewoh­nern

In den aller­meisten Haus­halten ist derzeit deut­lich mehr möglich, auf dem Land und am Stadt­rand ist der Zugang zum Internet bisweilen aber noch schlechter - den dortigen Bewoh­nern würde so ein Minimum also helfen. Sie könnten bei der Bundes­netz­agentur den Rechts­anspruch geltend machen und einen besseren Inter­net­zugang einfor­dern - danach könnte die Bonner Behörde die Verle­gung von Leitungen veran­lassen.

Positiv an dem Recht auf schnelles Internet ist zudem, dass es sich an der durch­schnitt­lichen Inter­net­nut­zung in Deutsch­land orien­tiert. Da der Netz­ausbau insge­samt voran­kommt und die Nutzer immer bessere Verträge buchen, wird auch das für den Rechts­anspruch geltende Minimum Jahr für Jahr steigen.

Die Kosten für die Weiterver­mie­tung der TAL, die die Fest­netz-Konkur­renten an die Telekom zahlen müssen, waren zuletzt mehr­fach gestiegen. Jetzt ordnete die BNetzA wieder eine Senkung an - vorüber­gehend.

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