TKG-Novelle: Verbände äußern durchgehend Kritik
Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Kaum hatte das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, melden sich die Interessenverbände mit endlos langen Stellungnahmen zu Wort.
Dabei ist die geäußerte Kritik längst bekannt und nicht neu.
Zu wenig Betonung der Glasfaser
Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt.
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Aus Sicht des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bestehe an wesentlichen Stellen des Gesetzes noch Änderungsbedarf auf dem Weg in die Glasfaser-Zukunft.
Wörtlich: "Der große, mutige Schritt in Richtung Glasfaser-Zukunft fehlt. Dass Glasfaser als die zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastruktur zentrale Grundlage für die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung ist, wird leider noch nicht deutlich. Wir hätten uns im Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis für eine zukunftsfähige und belastbare digitale Infrastruktur gewünscht."
Recht auf schnelles Internet?
Angst hat die Branche vor dem geplanten "Recht auf schnelles Internet" (Universaldienst). Das könnte in voller Konsequenz bedeuten, dass bis zum letzten Bergbauernhof eine schnelle Leitung gelegt werden muss, wenn die Bewohner dort das verlangen. Da sich solcher Ausbau für private Unternehmen nur schwer rechnen dürfte, könnte der Auftrag am Ende bei der Telekom landen.
Der BREKO möchte einen klaren Vorrang für eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbaumaßnahmen für schnelles Internet vor dem "Universaldienst". Der Anspruch solle zudem technologieneutral ausgestaltet sein, sodass auch alle funkbasierten Lösungen, wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation in Betracht gezogen werden“, fordert BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Umlagefähigkeit von Breitband (Nebenkostenprivileg)
Zur Umlagefähigkeit bei Breitbandanschlüssen hatte BREKO einen Vorschlag gemacht, der nicht aufgegriffen worden sei. Man hatte vorgeschlagen, dass die Mieter nur für den Aufbau der Infrastruktur bezahlen müssten, die dann aber später von allen TK-Anbietern nach Kundenwunsch genutzt werden könnte. Bezahlt werden sollte auch nur so lange, wie diese Infrastruktur aufgebaut und refinanziert werde, maximal für 7 Jahre.
In das gleiche Horn stößt der Kabelfernseh-Breitband-Verband ANGA. Der Wegfall der Umlagefähigkeit konterkariere die Ausstattung von Gebäuden mit neuen Glasfaser- und Gigabitnetzen und ein langfristiger Bestandsschutz für existierende Anlagen müsse gewährleistet sein. Es werde lokale und regionale Netzbetreiber besonders treffen.
„Mehr als 80 Prozent der existierenden Glasfaser-Ausbauprojekte unserer regionalen Anbieter basieren auf der Umlagefähigkeit", kritisiert ANGA-Chef Thomas Braun. Das Gesetz würde in der aktuellen Version genau denjenigen Anbietern die Kalkulationsgrundlage entziehen, die den FTTH-Ausbau schon früh entschlossen vorangetrieben hätten.
Mindestlaufzeit für Verträge
Die Mindestlaufzeit bei Verträgen beträgt weiterhin 24 Monate, wenn der Anbieter zugleich ein (unattraktives) Angebot für eine Laufzeit von 12 Monate gemacht hat, das nicht teurer als 25 Prozent des 24-Monate-Angebotes sein darf. Das empfindet der BREKO als zu weitgehenden Eingriff in die Vertragsfreiheit.
Drastischer formuliert es der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): "Der Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge (bringt) unverantwortbare nationale Eingriffe in das Vertragsrecht und neue zusätzliche Bürokratie." Und weiter: "Es ist völlig unverständlich, dass nun doch genau die Unternehmen, die in solchen Krisenzeiten für die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur sorgen und gleichzeitig in Glasfaser- und 5G-Ausbau Milliarden investieren sollen, derart belastet werden“, resümiert VATM-Geschäftsführer Grützner.
Es gibt auch Lob
Dass zukünftig alle Verträge nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat kündbar sein werden, trägt der VATM als "kundenfreundliche Neuregelung in vollem Umfang mit“, betont Grützner.
Begünstigung der Telekom
Das neue Gesetz, so sieht es der VATM, begünstigte eher die Telekom als die seit langem schon viel stärker ausbauenden Wettbewerber. An vielen Stellen weiche der Entwurf von den europäischen Vorgaben ab.
Die Deregulierung bei der Zugangsregulierung geht dem VATM zu weit. Ein zukünftig noch weitergehender Verzicht auf Regulierung gegen bloße Zugangszusagen der Telekom zu ihrem Netz sei so nicht im europäischen Rechtsrahmen vorgesehen. „Einmal getroffene Deregulierungsentscheidungen führen ansonsten zu unvorhersehbaren Wettbewerbsverzerrungen und irreparablen Schäden!“ Der ausdrücklich geforderte Zugang zur passiven Infrastruktur der Telekom sei nicht vollständig umgesetzt.
VATM gegen Preishöchstgrenzen bei Service-Rufnummern
Als "willkürlich und unverständlich" sieht der VATM die geplante Vereinheitlichung der Preishöchstgrenzen für die Nutzung der Service-Dienste über Fest- und Mobilfunknetz. „Die Regeln zur Preishöchstgrenze sollen Preistransparenz zugunsten der Anruferinnen und Anrufer ermöglichen, dürfen aber nicht zur Einführung staatlicher Einheitspreise in unserer Marktwirtschaft missbraucht werden“, kritisiert Grützner.
Beim 4G-Netzausbau hat Telefónica (o2) noch nicht alle Auflagen erfüllt.