Mindestgeschwindigkeit

Schnelles Internet: BNetzA fordert mindestens 10 MBit/s

Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz bringt einige Verän­derungen und Verbes­serungen für die Kunden. Beispiels­weise wird eine Mindest­geschwin­dig­keit bei Inter­net­zugängen defi­niert.
Von mit Material von dpa

Bei dem neuen Recht auf schnelles Internet geht die Bundes­netz­agentur (BNetzA) den nächsten Schritt. Die Behörde veröf­fent­lichte heute einen Verord­nungs­ent­wurf, der ein Mindest­wert von 10 Megabit pro Sekunde im Down­load fest­legt. Wer im heimi­schen Fest­netz weniger bekommt, kann sein Recht einfor­dern und sich an die BNetzA wenden. Diese könnte die Verle­gung von Leitungen veran­lassen.

Damit die Rege­lung wie geplant am 1. Juni in Kraft treten kann, fehlt noch die Zustim­mung des Bundes­rates. Auch der Digi­tal­aus­schuss des Bundes­tages wird mit einbe­zogen.

Rechts­anspruch auf Breit­band-Internet

In manchen Haushalten ist schnelles Internet ein dunkles Kapitel. Künftig müssen es mindestens 10 MBit/s sein In manchen Haushalten ist schnelles Internet ein dunkles Kapitel. Künftig müssen es mindestens 10 MBit/s sein
Foto: Picture Alliance/dpa
Erst­mals haben Bürger einen Rechts­anspruch auf Breit­band-Internet - dies ist in dem novel­lierten Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz fest­gelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist aber noch die Höhe der Internet-Mindest­geschwin­dig­keit. Das wird nun in der Verord­nung geklärt.

Neben dem Down­load gibt es auch eine Vorgabe zum Upload: Der darf nicht lang­samer sein als 1,3 Megabit pro Sekunde. Das Mindest­level soll sicher­stellen, dass zum Beispiel die Nutzung von E-Mails, sozialen Medien, Such­maschinen und Online-Banking möglich ist - und zwar auch über VPN-Tunnel, also über eine verschlüs­selte Daten­über­tra­gung.

Inter­net­nut­zung als Bezugs­größe

Video­anrufe in Stan­dard­qua­lität gehören auch zum Pflicht­pro­gramm. Die Mini­mal­werte sind je nach Stand­punkt "niedrig" - die aller­meisten Inter­net­nutzer in Deutsch­land sind höhere Über­tra­gungs­raten gewohnt. Nur auf dem Land oder am Stadt­rand ist das Netz mancher­orts noch lang­samer.

Für die Mindest­vor­gaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durch­schnitt­liche Inter­net­nut­zung in Deutsch­land eine wich­tige Bezugs­größe: Je besser die Inter­net­ver­träge der Bundes­bürger im Schnitt sind, desto höher ist das Mindest­level. Weil der Netz­ausbau voran­kommt und immer mehr Menschen bessere Tarife buchen, wird sich die Bezugs­größe künftig ändern - und die Mindest­vor­gaben werden sich erhöhen.

Über die derzeit noch nied­rigen Mindest­werte sagte der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Klaus Müller: „Das ist wie beim Mindest­lohn - die meisten Menschen bekommen heute schon deut­lich mehr Band­breite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürge­rinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Daten­rate.

„Für dieje­nigen, die bisher gar nichts haben, verbes­sern wir die Situa­tion ganz erheb­lich.“ Müller bezeich­nete die Fest­legung als einen Anfang. „Die Werte werden jähr­lich über­prüft, die Daten­raten dürften in den kommenden Jahren steigen.“

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Jetzt ist das passiert, wovor die private Inter­net­wirt­schaft pani­sche Angst hat. Wer lang­samer als 10 MBit/s im Down­load surfen muss, hat künftig Anspruch auf schnel­lere Leitungen und zwar jetzt und sofort. Wird bald die Bundes­netz­agentur die ersten Bagger bestellen? Oder macht sie vorher eine Ausschrei­bung? Oder deutet sie einfach auf einen Anbieter: "Du baust das jetzt!" Und wer wird dieser Anbieter sein? Sicher ist dann nur, dass die anderen Anbieter in einen Topf zahlen müssen und befürchten, dass der Auftrag an die Konkur­renz oder gar die Telekom selbst geht.

Nicht wenige Nutzer werden aktuell nur mit maximal DSL 6000 versorgt. Man darf gespannt sein, was dort ab Sommer 2022 passieren wird.

Die Telekom mietet Anschlüsse bei der Münchner M-net, um 230.000 Haus­halte versorgen zu können.

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