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Bundesregierung will Recht auf schnelles Internet festlegen (Update)

Wer in Groß­städten über die Inter­net­ver­bin­dung schimpft, der sollte mal aufs Land fahren - in manchen Gegenden sind im Fest­netz noch nicht mal 16 MBit/s Download­tempo möglich. Ein Geset­zes­vor­haben der Bundes­regie­rung soll die Lage verbes­sern.
Von dpa /

Ein gesetz­lich veran­kertes "Recht auf schnelles Internet" nimmt heute aller Voraus­sicht nach seine nächste Hürde. Der Wirt­schafts­aus­schuss im Deut­schen Bundestag will über eine Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes abstimmen.

Die Koali­tions­frak­tionen aus Union und SPD haben sich vor der Sitzung auf einen Kompro­miss geei­nigt, der Menschen auch in abge­legenen Gegenden einen Inter­net­zugang ermög­lichen soll, der schneller ist als bisher.

Unter­grenze muss berechnet werden

Ein neues Gesetz soll für besseres Internet auf dem Land sorgen (Bild: Glasfaserkabel) Ein neues Gesetz soll für besseres Internet auf dem Land sorgen (Bild: Glasfaserkabel)
Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Der geltenden Rechts­lage zufolge ist nur ein "funk­tio­naler" Zugang zum Fest­netz-Internet Pflicht - also ein 56-Kilobit-Schne­cken­tempo (0,056 MBit/s). In dem Kompro­miss­papier von CDU/CSU und SPD ist nun von einem Richt­wert von 30 Megabit pro Sekunde die Rede - so viel wäre nötig, um Anfor­derungen für das Home­office zu erfüllen. Aller­dings soll die tatsäch­liche und recht­lich verbind­liche Unter­grenze erst noch berechnet werden, dies vermut­lich durch die Bundes­netz­agentur - sie soll nach Vorstel­lung der Koali­tio­näre auch Vorgaben zur Verzö­gerung bei der Daten­über­tra­gung (Latenz) und zur Upload­rate machen.

Die Behörde würde die Inter­net­nutzer gewis­ser­maßen in zwei Teile einordnen: die 20 Prozent mit den besten Inter­net­ver­bin­dungen und die übrigen 80 Prozent, die lang­sameres Netz haben. Von diesen 80 Prozent wiederum würde deren vertrag­lich zuge­sichertes Mindest-Down­loadt­empo genommen und hierzu ein Mittel­wert ermit­telt.

Bran­chen­schät­zungen zufolge dürfte bei so einer Rech­nung nur ein nied­riger zwei­stel­liger Megabit-Wert heraus­kommen - weniger als 20 MBit/s. Damit ist klar, dass eine solche Mindest­vor­gabe vor allem auf dem Land helfen könnte - die Menschen dort könnten eine schnel­lere Inter­net­ver­bin­dung einfor­dern, die gebaut werden müsste - die Kosten hierfür sollen aus einem Finanz­topf kommen, der von den Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen gefüllt werden müsste.

In Städten wird die neue Mindest­vor­gabe in der Regel keine große Rolle spielen, weil dort ohnehin schon bessere Verbin­dungen möglich sind. Ausnahmen wird es aber auch hier geben, etwa am Stadt­rand.

Sicher­stel­lung einer Grund­ver­sor­gung

Vertreter der Regie­rungs­koali­tion waren zufrieden mit dem Kompro­miss­papier. "Durch den Rechts­anspruch auf schnelles Internet wird eine Grund­ver­sor­gung sicher­gestellt", sagt der Vize-Vorsit­zende der CDU/CSU-Frak­tion im Bundestag, Ulrich Lange.

Der Anschluss müsse stabile Verbin­dungen für Home­office und Home­schoo­ling ermög­lichen. Er betont zudem, dass die Fest­legung der Leis­tungs­para­meter nur "im Einver­nehmen" mit dem Ausschuss für digi­tale Infra­struktur des Bundes­tags erfolgen dürfe - die Volks­ver­treter sollen also auch künftig ein Wort mitreden können bei dem Thema.

Von der Oppo­sition kam Kritik

Aus Sicht der netz­poli­tischen Spre­cherin der Links­frak­tion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, greift das Geset­zes­vor­haben zum Recht auf schnelles Internet viel zu kurz. "So eine Unter­grenze im nied­rigen zwei­stel­ligen Mega­bit­bereich ist völlig unam­bitio­niert und unzeit­gemäß", sagt die Poli­tikerin.

"Wir sollten im Down­stream nicht weniger als 100 Megabit pro Sekunde als Mindest­level überall in Deutsch­land fest­legen und 50 MBit im Upstream, die Werte sollten in den nächsten Jahren steigen." Schnelles Internet sei überall in Deutsch­land ein abso­lutes Muss.

Abstim­mung über das TK-Gesetz

Nach dem heutigen Votum im Wirt­schafts­aus­schuss soll der Bundestag schon morgen über das Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz abstimmen. In dem umfang­rei­chen Gesetz geht es auch um eine Neure­gelung zu TV-Kosten, die ab Mitte 2024 nur noch in abge­speckter Version über die Neben­kosten abge­rechnet werden dürfen - nur wenn der Vermieter neue Glas­faser­lei­tungen hat verlegen lassen, kann er den Mietern ein "Bereit­stel­lungs­ent­gelt" von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Zusätz­lich hierzu sind dann Einzel­ver­träge nötig, die sich nicht auf die Infra­struktur, sondern auf die Über­mitt­lung des Fern­seh­signals beziehen. Bisher bekommt ein Groß­teil der Mieter Fern­sehen über TV-Kabel­ver­träge, welche die Vermieter abge­schlossen haben - solche Verträge dürfen laut dem Papier der Koali­tions­frak­tionen ab Mitte 2024 aber nicht mehr auf die Neben­kosten umge­legt werden.

Update: Wirt­schafts­aus­schuss des Bundes­tags stimmt zu

Alle Bundes­bürger sollen künftig ein Recht auf schnelles Internet bekommen. Der Wirt­schafts­aus­schuss des Bundes­tags stimmte heute für ein entspre­chendes Geset­zes­vor­haben. Wie genau die Unter­grenze für Down­load, Upload und die Latenz - also die Reak­tions­zeit - aussieht, ist noch unklar. Dies soll später berechnet werden und ab Mitte 2022 gelten. Bran­chen­schät­zungen zufolge dürfte das Mindest­niveau niedrig sein, beim Down­load zum Beispiel nur knapp im zwei­stel­ligen Megabit-Bereich.

Zugute kommen dürften die Mindest­werte in erster Linie Menschen auf dem Land. In Städten dürfte er keine große Rolle spielen - mancher­orts könnte er am Stadt­rand rele­vant sein. Jahr für Jahr sollen die Mindest­werte steigen. Das soll verhin­dern, dass sich die digi­tale Kluft zwischen Stadt und Land weiter vergrö­ßert. Das Vorhaben, das Teil einer umfang­rei­chen Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes ist, soll am Donnerstag in das Plenum des Bundes­tags kommen. Eine Zustim­mung zu den Vorgaben, auf die sich die große Koali­tion geei­nigt hatte, gilt als sicher. Danach wäre der Bundesrat am Zug.

Sollte das Recht auf schnelles Internet zum Gesetz werden, könnten Bürger ab Juni 2022 zur Bundes­netz­agentur gehen und sich über Schne­cken­tempo-Internet in der eigenen Wohnung beschweren. Die Bonner Behörde würde dies prüfen und gege­ben­falls einen Anbieter mit der Verle­gung von Leitungen beauf­tragen. Die Kosten hierfür würden aus einem Finanz­topf begli­chen, der von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen gefüllt werden muss.

Auch Anbieter wie Whatsapp, deren Dienste Konkur­renz zur Sprach­tele­fonie sind, könnten zur Betei­ligung an den Kosten heran­gezogen werden - dies soll die Bundes­netz­agentur noch entscheiden. Anbieter wie Netflix hingegen sollen nach derzei­tigem Stand außen vor bleiben - entspre­chende Forde­rungen aus der Tele­kom­muni­kati­ons­branche könnten aus euro­parecht­lichen Gründen nicht erfüllt werden, hieß es aus Reihen der Koali­tio­näre.

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