Behördengänge online erledigen: Es ist noch Luft nach oben
Bei der Digitalisierung der Verwaltung und den damit verbundenen Online-Angeboten für Bürger und Unternehmen kommt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nur eher schleppend voran. Zwar verdoppelte sich nach Angaben des zuständigen Innenministeriums im vergangenen Jahr die Zahl der vom heimischen Computer aus oder per Smartphone nutzbaren Verwaltungsdienstleistungen von 240 auf 471. Doch ist damit die eigentliche Zielmarke noch immer weit entfernt.
Der bundesweite Gesamtkatalog listet den Angaben zufolge rund 6500 Vorgänge auf, die online ermöglicht werden sollen. Etwa 4000 davon fallen in die Zuständigkeit von Land und Kommunen. Das sogenannte "Onlinezugangsgesetz" (OZG) des Bundes sah ursprünglich eine Frist für die Umsetzung bis Ende 2022 vor. Keines der Bundesländer erfüllte aber die Vorgabe. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommerns hatte in seinen jährlichen Berichten mehrfach Rückstand bei der Umsetzung des Gesetzes beklagt und Land und Kommunen zu mehr Tempo ermahnt.
Bestimmte Vorgänge komplett online erledigen
Mehr Behördenangelegenheiten sollen sich online erledigen lassen
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Innen- und Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) wertete den
Zuwachs in Mecklenburg-Vorpommern binnen eines Jahres als positiv.
Allein im November seien 110 neue Leistungen in das Landesportal, das
zentral Zugang zu Dienstleistungen wie die Anmeldung der
Zweitwohnungssteuer oder Anträge auf einen Studienplatz gewähre,
integriert worden. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden können schon
länger online beantragt werden. Die Entwicklung zeige: "Wir sind auf
dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer
Verwaltungsangebote", äußerte sich der Minister in einer in Schwerin
verbreiteten Mitteilung zuversichtlich.
Das schon seit 2019 nutzbare Landesportal www.mv-serviceportal.de finde auch immer mehr Zuspruch. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten liege mittlerweile bei 44.200, erklärte Pegel. Aber auch ohne ein Konto könnten Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Online-Leistungsangeboten suchen. Diese lägen von 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie 21 Bundes- und sonstigen Behörden auf dem Portal vor. Die Vorgänge könnten komplett online erledigt werden. Dazu gehörten Antragstellungen, falls erforderlich auch Bezahlung und Identitätsnachweis.
BundID soll MV-Nutzerkonto ablösen
Pegel verwies jedoch darauf, dass das MV-Nutzerkonto durch die sogenannte BundID abgelöst werde. "Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll", betonte der Minister. Das eGovernment-Gesetz, das derzeit noch im Landtag beraten werde, solle dazu beitragen, Online-Behördengänge noch sicherer und komfortabler zu gestalten.
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