Themenspezial: Verbraucher & Service Umweltschutz

EU: Rechtsanspruch auf Reparatur für Handys & Co. kommt

Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher sollen defekte Produkte künftig einfa­cher repa­rieren lassen können. Dazu zählen etwa Staub­sauger und Handys. Die Regeln sollen auch dem Umwelt­schutz dienen.
Von dpa /

Auf EU-Ebene soll ein soge­nanntes Recht auf Repa­ratur für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher einge­führt werden. Unter­händler des Euro­papar­laments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühl­schränke, Staub­sauger und Handys diese künftig auf Wunsch repa­rieren müssen, wie die belgi­sche Rats­prä­sident­schaft und der Verhand­lungs­führer des Euro­papar­laments, René Repasi (SPD), mitteilten.

Es werde erst­mals einen Rechts­anspruch auf Repa­ratur bei soge­nannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haus­halts­geräte - und typi­schen Alltags­pro­dukten wie Smart­phones einge­führt, sagte Repasi. Die Regeln sollen auch dem Umwelt­schutz dienen.

Repa­rier­bar­keit soll einfa­cher werden - mit Ausnahmen

Geräte wie Smartphones sollen sich künftig leichter reparieren lassen Geräte wie Smartphones sollen sich künftig leichter reparieren lassen
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow
Künftig werde es einfa­cher und güns­tiger, Produkte repa­rieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. "Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerf­gesell­schaft zu leben", sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produ­zierten die euro­päi­schen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher im Jahr, weil Produkte nicht repa­riert und durch Neuware ersetzt würden.

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopf­hörer und Möbel ausge­nommen. Ein genauer Rechts­text wird in der Regel einige Wochen nach Eini­gung der Unter­händler veröf­fent­licht. Das Parla­ment und die EU-Staaten müssen dem Kompro­miss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Form­sache.

Weniger Abfall, weniger Ressour­cen­ver­brauch

Die Kommis­sion argu­men­tierte bei der Vorstel­lung des Vorha­bens, weniger wegge­wor­fene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressour­cen­ver­brauch bei der Herstel­lung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treib­haus­gas­emis­sionen. Auf Grund­lage ihres Vorschlags schätzte die Kommis­sion, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treib­haus­gas­emis­sionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen einge­spart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Die Vorsit­zende des Binnen­markt­aus­schusses des EU-Parla­ments, Anna Cavazzini, bezeich­nete das Verhand­lungs­ergebnis als Durch­bruch für den Verbrau­cher­schutz. "Repa­ratur wird einfa­cher und erschwing­licher, indem der Zugang zu Ersatz­teilen zu einem ange­mes­senen Preis und zu Repa­ratur­anlei­tungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüft­lerinnen in ihren Garagen garan­tiert wird", sagte die Grünen-Poli­tikerin. Grund­lage der Eini­gung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommis­sion vor knapp einem Jahr vorge­legt hatte. Das EU-Parla­ment tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Repa­ratur ein. Im April 2022 erhöhte das Parla­ment den Druck und stimmte mit großer Mehr­heit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repa­riert werden können und ihre Teile leicht zugäng­lich und ausbaubar sind.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Vorsicht Falle: Ange­kün­digte Erbschaft per SMS.

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