Stalking mit Bluetooth-Trackern: Wird es bald verboten?
Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen
picture alliance/dpa
Mit scheibenförmigen Ortungsgeräten so klein
wie Münzen Menschen unbemerkt per Handy verfolgen: Dieses moderne
Stalken gibt es auch schon in Hessen. Der
Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel teilte der Deutschen
Presse-Agentur in Wiesbaden mit, ihm lägen "zu diesem Themenbereich
Beschwerden im niedrigen einstelligen Bereich vor". Hessens
Justizminister Roman Poseck (CDU) sprach von "Strafbarkeitslücken"
beim Stalking mit Bluetooth-Trackern.
Die Minigeräte mit kleinen Batterien sind dafür gedacht, mit Hilfe der Handys vieler Menschen etwa verlorene Koffer oder das eigene gestohlene Auto zu lokalisieren. Versteckt in Handtaschen, Jacken oder sogar Kuscheltieren lassen sich damit aber auch beispielsweise Ex-Partnerinnen oft metergenau aus der Ferne verfolgen - weltweit.
Schließung der Strafbarkeitslücken gefordert
Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen
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Laut dem hessischen Justizministerium werden diese "glücklicherweise"
seltenen Fälle bislang nur von Strafvorschriften erfasst, wenn
bestimmte Umstände hinzukommen. So müsste etwa "die Überwachung
geeignet sein, die Lebensführung des Opfers erheblich zu
beeinträchtigen, was zumindest bei verborgenen Überwachungen nicht
ohne weiteres bejaht werden kann".
Ressortchef Poseck erklärte, bei der Justizministerkonferenz am 10. November 2023 in Berlin habe sich Hessen mit anderen Ländern für eine Schließung dieser Strafbarkeitslücken ausgesprochen: "Konkret fordern wir, dass diese Fälle strafrechtlich einheitlich behandelt werden können, ohne dass der Nachweis eines Erfolges oder einer bestimmten Motivation des Täters erforderlich ist. Diese Taten sind mit einem gravierenden Grundrechtseingriff verbunden, der bei den Betroffenen empfindliche Auswirkungen haben kann." Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) müsse eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen. "Diese Entwicklung werde ich beobachten", ergänzte Poseck.
Schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre
Auch Hessens Datenschutzbeauftragter Roßnagel betonte: "Zweifellos stellt das unbemerkte Ausspähen des Bewegungsprofils von Personen mittels versteckten Bluetooth-Trackern einen schwerwiegenden Eingriff in deren Privatsphäre dar." Solange allerdings dabei der private Bereich nicht zum Beispiel mit einer Weitergabe gewonnener Daten an Dritte oder mit einer Veröffentlichung überschritten werde, sei die Datenschutz-Grundverordnung hierfür nicht zuständig.
Angesichts der "möglichen Folgen für das Opfer, der zumeist bestehenden persönlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie vermutlich oftmals auch im Zusammenhang stehender weiterer Straftaten erscheint eine strafrechtliche Verfolgung sachgerechter", befand Roßnagel. Zudem verfügten Staatsanwaltschaften über Möglichkeiten bei Ermittlungen, "die in solchen Fällen effizienter sind als die Befugnisse der Datenschutzbehörden zur Aufdeckung von Datenschutzverstößen, die zumeist durch Unternehmen und Behörden begangen werden", ergänzte der Juraprofessor.
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