Benutzer Drei Amigos schrieb:
Es mag wohl eine gute Idee sein, das mit dem nachschärfen. Jedoch glaube ich das es noch genügend Möglichkeiten gibt um das Gesetz zu umgehen.
Das sowieso immer! Paragraph
Der Datenschutzbeauftragte spricht im Artikel von Beschwerden in einem niedrigen einstelligen Bereich. Also wahrscheinlich gibt es im gesamten Jahr ganze drei Beschwerden. Hier ein Gesetzgebungsverfahren anzuleiern ist geradezu absurd. Würde man das tun, wäre das ein unfassbare Verschwendung von Ressourcen, wenn man einmal daran denkt, wie viele Leute bei so einem Gesetzgebungsverfahren involviert sind. Das wissen die meisten normalen Bürger nicht einmal