Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Google-Konditionen zur Datenverarbeitung abgemahnt

Deut­sche Wett­bewerbs­hüter haben Googles Umgang mit Nutzer­daten unter­sucht. Sie fordern mehr Wahl­mög­lich­keiten für die Anwender. Ist das Bundes­kar­tellamt zuständig?
Von / dpa

Der Google-Konzern Alphabet muss nach Einschät­zung des Bundes­kar­tell­amtes seinen Nutzern mehr Wahl­mög­lich­keiten bei der Verar­bei­tung ihrer Daten einräumen. Man habe dem US-Konzern eine "ausführ­lich begrün­dete Abmah­nung" zukommen lassen, teilte die Behörde heute mit. Die bislang ange­botenen Wahl­mög­lich­keiten seien "zu intrans­parent und pauschal".

Die Wett­bewerbs­hüter stören sich konkret an der Art und Weise, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschie­denste Zwecke erheben und dienstüber­grei­fend verar­beiten kann. Google könne auch Daten über zahl­reiche Webseiten und Apps von Dritt­anbie­tern sammeln. Dies betreffe auch Daten aus soge­nannten Hinter­grund­diensten von Google, etwa den Play Services, die teil­weise regel­mäßig Daten von Android-Geräten erheben.

Keine ausrei­chende Wahl?

Das Bundeskartellamt untersucht die Datenweitergabe zwischen Googlediensten. Wer ist zuständig? Das Bundeskartellamt untersucht die Datenweitergabe zwischen Googlediensten. Wer ist zuständig?
Foto: Picture Alliance/dpa/Deutsche Presse-Agentur GmbH
Dabei hätten Nutze­rinnen und Nutzer auf der Basis der aktu­ellen Kondi­tionen keine ausrei­chende Wahl, ob und inwie­weit sie mit dieser weit­rei­chenden Verar­bei­tung einver­standen seien. Mit der Abmah­nung räume man dem Unter­nehmen die Möglich­keit ein, zu den Vorwürfen Stel­lung zu nehmen und weitere Recht­fer­tigungs­gründe oder Lösungs­vor­schläge vorzu­tragen.

Wer ist zuständig?

Unter Experten ist umstritten, ob das Kartellamt für diese Fragen über­haupt zuständig ist. Die Behörde räumt in ihrer Mittei­lung ein, dass für bestimmte Dienste von Google künftig der euro­päi­sche Digital Markets Act (DMA) anzu­wenden sei, dessen Durch­set­zung in die ausschließ­liche Zustän­dig­keit der EU-Kommis­sion fällt. Damit wäre die deut­sche Behörde außen vor. Das Kartellamt erklärte, man stehe dazu mit der Kommis­sion im Austausch.

Unklar ist auch, ob es sich bei dem Verwal­tungsakt recht­lich gesehen über­haupt um eine Abmah­nung handelt. Fach­leute verweisen darauf, dass Google zunächst erst ange­hört werden müsse, bevor eine formelle Abmah­nung ausge­spro­chen werden könne.

Googles Geschäfts­modell im Fokus

Behör­den­prä­sident Andreas Mundt betonte, das Geschäfts­modell von Google baue grund­legend auf der Verar­bei­tung von Nutzer­daten auf. "Google hat hier einen stra­tegi­schen Vorteil gegen­über anderen Unter­nehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu rele­vanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschie­denen Diensten. Google muss sich an den Anfor­derungen der neuen Wett­bewerbs­vor­schriften für Digi­tal­kon­zerne messen lassen. Das Unter­nehmen muss den Nutze­rinnen und Nutzern ausrei­chende Wahl­mög­lich­keiten hinsicht­lich der Verar­bei­tung ihrer Daten einräumen."

Das Kartellamt beruft sich bei seinem Vorgehen auf neue Vorschriften für Digi­tal­kon­zerne im Gesetz gegen Wett­bewerbs­beschrän­kungen (GWB-Digi­tali­sie­rungs­gesetz), die helfen sollen, den Wett­bewerb in der Internet-Wirt­schaft zu sichern. Die Behörde kann danach eine markt­beherr­schende Stel­lung von Unter­nehmen leichter fest­stellen und eingreifen, um bestimmte Verhal­tens­weisen zu unter­sagen.

Abmah­nung an drei Adressen

Das Abmahn­schreiben ging an drei Adres­saten: Neben der Konzern­mutter Alphabet in Moun­tain View in Kali­for­nien erhielten auch die Google Ireland Ltd. in Dublin sowie die Google Germany GmbH in Hamburg einen Brief aus Bonn.

Google erklärte, Ziel des Unter­neh­mens sei es stets, Produkte anzu­bieten, bei denen die Nutzer an erster Stelle stünden und die die Anfor­derungen der Aufsichts­behörden erfüllten. "Unserer Verant­wor­tung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste konti­nuier­lich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundes­kar­tellamt austau­schen und versu­chen, die Bedenken auszu­räumen."

Regel­mäßig veröf­fent­lichen wir Meldungen zum Thema Daten­schutz.

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