Vorsicht: Am Telefon nicht "Ja" oder "Einverstanden" antworten
Bei verdächtigen Anrufen sollte man
im Zweifel besser gar nichts sagen
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Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wilde
Beuger Solmecke warnt vor dubiosen Anrufen, bei denen Gewerbetreibende von einer
Firma namens "BVO Branchenverzeichnis online" kontaktiert werden. Hierbei folge der
Anbieter mit Sitz in Las Palmas auf der spanischen Kanaren-Insel Gran Canaria einem immer gleichen
Ablauf - und schiebe den Betroffenen so einen angeblichen Auftrag über einen
Brancheneintrag unter.
Kanzlei: Zunächst wird Hilfsbereitschaft suggeriert
Bei verdächtigen Anrufen sollte man
im Zweifel besser gar nichts sagen
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Nach der Schilderung der Anwälte erhalten die Gewerbetreibenden zunächst einen Anruf, in dem
ihnen mitgeteilt wird, dass es einen bestehenden, bislang kostenfreien Vertrag über einen
Brancheneintrag gebe, der sich in Kürze automatisch - dann jedoch kostenpflichtig - verlängern
werde. Dies könne man allerdings verhindern, laute das Angebot der Firma.
In einem zweiten Anruf ("Kontrollanruf"), schildern Mandanten der Anwaltskanzlei, sei es dann erneut um die Kündigung des angeblich bestehenden Vertrages gegangen, die ihnen von der Mitarbeiterin am Telefon auch bestätigt worden sei. In diesem Anruf würden die Betroffenen allerdings "mehrmals dazu gebracht, die Worte 'Ja', 'Einverstanden' oder 'Alles korrekt' in den Mund zu nehmen".
Vorwurf der Anwälte: Anbieter schneidet Aufnahmen zusammen
Im Anschluss, so glauben die Anwälte anhand mehrerer ihnen vorliegender Fälle, schneide die Firma diese Fragmente zusammen und konstruiere daraus ein Gespräch, das einen angeblichen Neuauftrag belegen soll. Die Kanzlei hat hierzu einen Mitschnitt [Link entfernt] veröffentlicht, der das Ergebnis eines solchen Zusammenschnitts sein und nach Ansicht des Anbieters den Auftrag beweisen soll. Kurze Zeit nach den stattgefundenen Telefonaten erhielten die Gewerbetreibenden eine Rechnung über 299 Euro.
Betroffene sollten sich wehren
Die Kanzlei rät: Wem Ähnliches widerfahren ist, der sollte sich unbedingt zur Wehr setzen. "Da hier nie ein gültiger Vertrag geschlossen worden ist, können die Betroffenen erfolgreich gegen die unberechtigte Forderung vorgehen".