Warnung

Vorsicht: Am Telefon nicht "Ja" oder "Einverstanden" antworten

Anwälte: Anbieter konstruiert Vertragsschluss per Zusammenschnitt
Von Marc Kessler

Call-Center Bei verdächtigen Anrufen sollte man
im Zweifel besser gar nichts sagen
Foto: dpa
Die Kölner Rechts­anwalts­kanzlei Wilde Beuger Sol­mecke warnt vor dubiosen Anrufen, bei denen Ge­werbe­trei­bende von einer Firma namens "BVO Branchen­verzeich­nis online" kontak­tiert werden. Hierbei folge der Anbieter mit Sitz in Las Palmas auf der spanischen Kanaren-Insel Gran Canaria einem immer gleichen Ablauf - und schiebe den Betrof­fenen so einen angeb­lichen Auftrag über einen Bran­chen­eintrag unter.

Kanzlei: Zunächst wird Hilfsbereitschaft suggeriert

Call-Center Bei verdächtigen Anrufen sollte man
im Zweifel besser gar nichts sagen
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Nach der Schilderung der Anwälte erhalten die Gewerbe­treibenden zunächst einen Anruf, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass es einen bestehenden, bislang kostenfreien Vertrag über einen Branchen­eintrag gebe, der sich in Kürze automatisch - dann jedoch kostenpflichtig - verlängern werde. Dies könne man allerdings verhindern, laute das Angebot der Firma.

In einem zweiten Anruf ("Kontroll­anruf"), schildern Mandanten der Anwalts­kanzlei, sei es dann erneut um die Kündigung des angeblich bestehenden Vertrages gegangen, die ihnen von der Mitarbeiterin am Telefon auch bestätigt worden sei. In diesem Anruf würden die Betroffenen allerdings "mehrmals dazu gebracht, die Worte 'Ja', 'Einver­standen' oder 'Alles korrekt' in den Mund zu nehmen".

Vorwurf der Anwälte: Anbieter schneidet Aufnahmen zusammen

Im Anschluss, so glauben die Anwälte anhand mehrerer ihnen vorliegender Fälle, schneide die Firma diese Fragmente zusammen und konstruiere daraus ein Gespräch, das einen angeblichen Neuauftrag belegen soll. Die Kanzlei hat hierzu einen Mitschnitt [Link entfernt] veröffentlicht, der das Ergebnis eines solchen Zusammen­schnitts sein und nach Ansicht des Anbieters den Auftrag beweisen soll. Kurze Zeit nach den statt­gefundenen Telefonaten erhielten die Gewerbe­treibenden eine Rechnung über 299 Euro.

Betroffene sollten sich wehren

Die Kanzlei rät: Wem Ähnliches widerfahren ist, der sollte sich unbedingt zur Wehr setzen. "Da hier nie ein gültiger Vertrag geschlossen worden ist, können die Betroffenen erfolgreich gegen die unberechtigte Forderung vorgehen".

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