Vorlage

Auf dem Weg in einen europäischen VDSL-Markt

Bundesnetzagentur legt Entwurf für eine Regulierungsverfügung vor
Von Marie-Anne Winter

Die Bundesnetzagentur hat jetzt der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten ihre Entwürfe einer Festlegung zur Marktdefinition und Marktanalyse sowie einer Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL, auch "Letzte Meile" genannt) zur Stellungnahme vorgelegt. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung der Bundesnetzagentur, die Marktverhältnisse und die einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegten Verpflichtungen alle zwei Jahre zu überprüfen.

Der Entwurf der Marktdefinition und Marktanalyse entspricht den bisherigen Festlegungen der Bundesnetzagentur. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Telekom im Bereich der TAL nach wie vor über beträchtliche Markmacht verfügt.

Die auf der Feststellung zum Vorliegen beträchtlicher Marktmacht aufsetzende Regulierungsverfügung sieht vor, die bisherigen Verpflichtungen zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung beizubehalten. Darüber hinaus soll die Telekom verpflichtet werden, den Wettbewerbern den Zugang zu ihren Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVZ) und den Hauptverteilern (HVT) zu gewähren. Nur für den Ausnahmefall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich ist, sieht die Regulierungsverfügung den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen der Telekom vor.

"Die beabsichtigten zusätzlichen Verpflichtungen sollen auch den Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnen, eigene glasfaserbasierte Infrastrukturen an die TAL der Telekom anzubinden. Damit werden für Wettbewerber die gleichen Ausgangsvoraussetzungen geschaffen wie für die Telekom, die im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus glasfaserbasierte Infrastrukturen aufgebaut hat oder plant. Wettbewerber werden in die Lage versetzt, selbst Geld in die Hand zu nehmen und eigene Anschlussnetze für breitbandige Nutzungen aufzubauen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Vorlage der Entscheidungsentwürfe.

Planungssicherheit für alle

"Mit der beabsichtigten Entscheidung sollen eine Phase der Unsicherheit überwunden und klare Signale für zusätzliche Investitionen in den breitbandigen Netzausbau gegeben werden. Den begrüßenswerten Investitionen der Telekom in den VDSL-Netzausbau können dann mit gleichen Chancen und vergleichbaren Kosten Entscheidungen der Wettbewerber folgen. Die immer wieder geforderte Planungssicherheit wird damit hergestellt. Die beabsichtigten Verpflichtungen gegenüber der Telekom sind verhältnismäßig, sachgerecht und erforderlich. Nur durch die Mitbenutzung der Leerrohre, die ja nicht komplett neu verlegt wurden, sondern vor dem VDSL-Ausbau schon weitgehend vorhanden waren, lässt sich eine realistische Netzausbauplanung zeitnah bewältigen. Ich appelliere an die Beteiligten, dass die vorgesehene Entscheidung auch eine Grundlage für rasche, einvernehmliche technische Detaillösungen zwischen den Wettbewerbern, die investieren wollen, und der Telekom bildet. Nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander der Investitionen für den Breitbandnetzausbau werden wir das Optimale für die Kunden erreichen und gleichzeitig die wettbewerblich verursachte Dynamik beibehalten. Der infrastrukturbasierte Wettbewerb mit inzwischen 5 Millionen vermieteten TAL ist ein deutsches Erfolgsmodell, das wir mit der jetzt in Brüssel vorgelegten Entscheidung den neuen technologischen Entwicklungen sachgerecht anpassen", so Kurth weiter.

Zu den beabsichtigten Entscheidungen fand bereits im April dieses Jahres eine öffentliche Anhörung auf nationaler Ebene statt. Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monates zu den vorgelegten Entwürfen Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur Ende Juni dieses Jahres endgültig entscheiden.

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