Forderung

Verbraucherschützer fordern Strafen für Abo-Fallen im Internet

Geprellte Kunden haben bisher keine Handhabe
Von AFP / Marie-Anne Winter

Verbraucherschützer haben wirksame Strafen gegen Abo-Abzocke im Internet gefordert. Internet-Nutzer sollen den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen können, wenn ihnen unwissentlich ein Abonnement untergeschoben wurde, erklärte der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute in Berlin. Darauf solle die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken drängen. Außerdem sollten unrechtmäßige Gewinne der Firmen eingezogen werden. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Internet Service AG. Danach müsse die Firma künftig nur ihre Internetseiten ändern, eine Strafe oder konkrete Folgen für geschädigte Kunden gebe es aber nicht. (Az. 17 O 490/06).

Viele Anbieter verdienten laut Verbraucherschützern viel Geld mit Kunden, die dachten, kostenlos SMS, Gewinnspiele, Downloads, Testfahrten oder Ahnenforschung zu bekommen, erklärten die Verbraucherschützer. In Wahrheit würden den Internetnutzern Abonnements untergeschoben, bei denen die Nutzer monatlich viel Geld ohne Gegenleistung zahlen müssten. Die Folge seien Rechnungen, Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen. Eine wirksame Handhabe gebe es gegen Anbieter bisher nicht, monierten die Verbraucherschützer.

Der vzbv riet geprellten Kunden, die Rechnung nicht zu bezahlen und dem Unternehmen den von den Verbraucherzentralen entworfenen Musterbrief zu schicken. "Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem daraufhin weitere Konsequenzen folgten", sagte vzbv-Sprecher Christian Fronczak. Problematisch sei es jedoch, wenn der Kunde schon bezahlt habe. "Dann ist es zu spät, dann kommt man nicht mehr zu seinem Geld."