dubios

Verbraucherschützer warnen vor "Schuldnerverzeichnis"

Inkasso-Dienst übt mit dubiosem Schufa-Pendant Druck aus
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Verbraucherschützer warnen vor einer Masche, bei der mit einem "Schuldnerverzeichnis" wahrscheinlich Druck ausgeübt werden soll. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einem Fall, in dem ein Inkasso-Unternehmen einem Mann mitgeteilt hatte, er sei im Internet in einem solchen Verzeichnis eingetragen worden. Zuvor hatte der Mann von einem dubiosen Internet-Anbieter eine Rechnung bekommen, die er auf Anraten der Verbraucherschützer nicht beglichen hatte.

Der Eintrag im Verzeichnis, so habe die Firma weiter mitgeteilt, sei Anbietern aus dem "Internet- und Teledienstbereich" einsehbar. Nach Recherchen der Verbraucherschützer ist dies aber eine inhaltslose Drohung: Vielmehr sehe es danach aus, als solle mit dem an die Schufa erinnernden Verzeichnis lediglich zusätzlicher Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden, die ausstehende Rechnung zu begleichen.

Inkassostelle nutzt rechtliche Grauzone aus

"Nach unseren Recherchen kann die Liste nur von den Betroffenen eingesehen werden", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Damit handelt es sich nicht um ein eigentliches Schuldnerverzeichnis, wie es etwa die Schufa führt." Immerhin unterlägen solche Verzeichnisse einer behördlichen Meldepflicht und strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. So dürften zum Beispiel auch keine strittigen Forderungen eingetragen werden. Der Betreiber des Schuldnerverzeichnisses bewege sich damit in einer rechtlichen Grauzone.

In dem von der Verbraucherzentrale Sachsen beschriebenen Fall kamen die Forderungen von der "Deutschen Inkassostelle" mit Sitz in Eschborn. Die Verbraucherzentrale rät allen Verbrauchern, die ein vergleichbares Schreiben erhalten, dem Listeneintrag "unter Hinweis auf die rechtlich unbegründete Forderung" zu widersprechen. Damit verbundenen Aufforderungen zur Zahlung sollte nicht Folge geleistet werden.

Warnung auch vor Mahnschreiben von Bonner Anwaltskanzlei

Auch wer derzeit ein Mahnschreiben einer Bonner Anwaltskanzlei wegen der Nutzung eines kostenpflichtigen Internetangebots erhält, sollte die Forderung genau prüfen und sich gegebenenfalls dagegen wehren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von zunehmenden Anfragen zu diesen Mahnschreiben. Sie rät, sich von dem massiven Druck des Schreibens nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen, trotz der Androhung gerichtlicher Schritte. "Keine der uns bisher vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine Zahlungspflicht", sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen Unterstützung und einen Musterbrief an. Wer montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr beim Beratungstelefon unter der 0900 - 17 74 441 (1,75 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) anruft, bekomm ihn ohne weitere Kosten zugeschickt.