teltarif Special

SCHUFA: Welche Rolle spielt sie bei Mobilfunkanträgen?

Nicht jeder Mobilfunkanbieter löscht Verträge aus der Auskunftsdatei
Von Thorsten Neuhetzki / Volker Schäfer

Als die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA, in der vergangenen Woche ihren Schuldenkompass bekannt gab, wurde einmal mehr deutlich, welchen Einfluss diese Institution in Deutschland hat. Jeder, der sich in den vergangenen drei Jahren in Sachen Finanzen etwas hat zu Schulden kommen lassen, ist hier mit einem so genannten Negativeintrag vermerkt. Ein solcher Negativeintrag kann bewirken, dass man beim Abschluss eines Handyvertrages, beim Ratenkauf im Kaufhaus oder beim Antrag auf einen Bankkredit zurückgewiesen wird. Derzeit sind in der Datenbank der SCHUFA in Wiesbaden 62 Millionen Bürger über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland registriert. 362 Millionen Kreditverhältnisse umfasst die Datenbank. Pro Jahr gibt die SCHUFA 72,3 Millionen Auskünfte. Hingegen waren es nur 871 000 Eigenauskünfte, bei denen die Betroffenen Einsicht in die über sie gespeicherten Daten verlangen.

Immerhin 2,6 Millionen Bundesbürger hatten in den letzten drei Jahren große Geldprobleme und sind deshalb bei der SCHUFA mit einem "harten Negativmerkmal" gespeichert. Gerade im Zeitalter des E-Commerce, den wir diesen Monat anlässlich des Weihnachtsshoppings etwas näher beleuchten wollen, wird die SCHUFA-Abfrage immer wichtiger. Die Versandunternehmen kennen ihre Kunden nicht und wollen zumindest die Zahlungsmoral kennen, bevor sie dem Kunden Waren zusenden, die am Ende nicht bezahlt werden. Details hierzu sind in der Regel aber nicht zu erfahren, da die Unternehmen weder Mitbewerbern noch Kunden Einblicke in ihre Firmenpolitik geben wollen.

Handyvertrag nach vier Jahren immer noch nicht gelöscht

Was viele nicht wissen: Auch Handyverträge sind in der Regel in der SCHUFA eingetragen - allerdings nicht als "hartes Negativmerkmal", wie es bei nicht gezahlten Rechnungen der Fall ist. Wenn es mit dem Abschluss eines neuen Handyvertrages nicht klappt, kann das dennoch an bereits bestehenden Handyverträgen liegen, die als "weiche Merkmale" in ein Gesamt-Scoring einfließen. Liegen kann es auch an anderen SCHUFA-Einträgen, denn nicht alle in der SCHUFA eingetragenen Daten sind korrekt.

So war in einer teltarif.de bekannten SCHUFA-Abfrage zu lesen, dass die betreffende Person zwei Verträge mit dem Mobilfunkprovider mobilcom habe. Diese Verträge bestanden tatsächlich, sind aber seit etwa vier Jahren gekündigt und nicht mehr existent. Offenbar hat das Büdelsdorfer Unternehmen einfach vergessen, die entsprechenden Anmerkungen zu löschen. Wie es dazu kommen konnte, war in Büdelsdorf nicht mehr zu klären, da die Kundendaten laut Telekommunikationsgesetz mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres gelöscht werden müssen. Dennoch können die Daten aus der Schufa gelöscht werden. In diesem Fall muss sich der Kunde an den Kundenservice wenden, der dann nach Prüfung die Daten löscht. Dazu werden neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Kunden sowie die Adresse benötigt.

Ähnliche Probleme gab es bei einem ebenfalls der Redaktion bekannten Fall bei o2. Auch der Münchner Mobilfunk-Netzbetreiber hatte mehrere seit Jahren nicht mehr bestehende Laufzeitverträge nicht aus dem SCHUFA-Register des ehemaligen Kunden gelöscht, was zur Folge hatte, dass die betroffene Person bei manchen Unternehmen Probleme bei Abschluss eines neuen Vertrags hatte. Grund: Manche Provider achten auch darauf, wie viele Handyverträge ein Kunde bereits hat.

Wenn zu befürchten ist, dass sich der potenzielle Neukunde z.B. nur für das günstige Handy interessiert, dieser aber zum Telefonieren mehrere andere SIM-Karten zur Verfügung hat, wird ein Vertrag nicht selten abgelehnt, da ein solcher Kunde für das Unternehmen eher ein Verlustgeschäft wäre. Dass es die anderen Karten nicht gibt, weil die Verträge längst nicht mehr bestehen, kann der neue Anbieter natürlich nicht ahnen. So lehnte in einem weiteren uns bekannten Fall die E-Plus-Flatrate-Marke Base den Vertrag eines Kunden ab. Nachdem dieser nicht mehr existierende o2-Verträge aus seinem SCHUFA-Register hat löschen lassen, klappte der Vertragsabschluss ohne Probleme. Doch wie kann man falsche Einträge aus der SCHUFA löschen? Und wie erfährt man von seinen Einträgen?