teltarif Special

SCHUFA: Welche Rolle spielt sie bei Mobilfunkanträgen?

Nicht jeder Mobilfunkanbieter löscht Verträge aus der Auskunftsdatei
Von Thorsten Neuhetzki / Volker Schäfer

o2 hatte in der Vergangenheit zum Teil Verträge abgelehnt, wenn der Kunde schon mehrere Handyverträge bei anderen Netzbetreibern oder Providern hatte. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen aber, dass diese Regelung deutlich gelockert wurden. Heute bekommt ein Kunde bis zu sechs Vertragskarten bei o2 selbst. Allerdings sind die Münchner auch besonders schnell, wenn es darum geht, die Verträge von Kunden mit einem negativen SCHUFA-Eintrag vorzeitig zu kündigen. Ein der Redaktion bekannter o2-Kunde musste einen durch Schulden bei einem anderen Unternehmen verursachten negativen SCHUFA-Eintrag hinnehmen. Er erhielt kurze Zeit später Post von o2. Der Netzbetreiber kündigte den Vertrag vorzeitig "wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation" des Kunden. T-Mobile und E-Plus zeigten sich in ähnlichen Fällen kulanter und kündigten die Verträge nicht, so lange diese von den Kunden weiter bezahlt wurden. So sieht sich die SCHUFA selber
Bild: SCHUFA Holding AG

Beschränkungen in der Anzahl der möglichen SIM-Karten gibt es auch bei den neuen Discountern im Mobilfunkmarkt, wie das Beispiel simply zeigt. Das Unternehmen schaltet eine zweite Karte in der Regel nur dann, wenn der Kunde eine Erklärung dafür abgibt, wozu er diese benötigt. Das ist durchaus verständlich, denn gerade bei Verträgen ohne Grundgebühr und Mindestumsatz besteht die Gefahr, dass sich Kunden eine SIM-Karte bestellen, diese aber dann nicht nutzen, so dass der Provider unter dem Strich ein Verlustgeschäft macht.

Fazit: Eigenauskunft ist lohnenswert

Es ist durchaus verständlich, dass die Netzbetreiber und Provider sicher gehen wollen, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen auch nachkommen kann. So gesehen ist es nachvollziehbar, dass vor dem Zustandekommen eines Vertrages eine SCHUFA-Abfrage durchgeführt wird. Umgekehrt muss man sich aber auch als Kunde darauf verlassen können, dass z.B. Verträge, die nicht mehr existieren, aus den Datenbanken gelöscht werden. Das ist leider nicht immer der Fall, auch wenn die Unternehmen auf Anfrage von teltarif.de beteuerten, dafür gäbe es feste Prozesse, so dass die Löschung eines nicht mehr bestehenden Vertrages automatisch erfolge.

Es lohnt sich allemal, hin und wieder eine Selbstauskunft einzuholen, um festzustellen, ob der SCHUFA-Datensatz in Ordnung ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man beim jeweiligen Unternehmen beantragen, den Fehler zu korrigieren. Dann sollte einem gewünschten neuen Vertragsabschluss nichts mehr im Wege stehen.