teltarif Special

SCHUFA: Welche Rolle spielt sie bei Mobilfunkanträgen?

Nicht jeder Mobilfunkanbieter löscht Verträge aus der Auskunftsdatei
Von Thorsten Neuhetzki / Volker Schäfer

In 14 Großstädten im ganzen Bundesgebiet können Verbraucher kostenlos in ihre SCHUFA-Auskunft Einblick erhalten. Sie müssen dazu lediglich in eine der Geschäftsstellen [Link entfernt] in diesen Städten gehen und ihren Personalausweis vorlegen. Daraufhin legt die SCHUFA-Mitarbeiterin die Eigenauskunft in ausgedruckter Form vor und erklärt diese dem Kunden. Adressfehler, wie sie etwa nach einem Umzug geschehen können, werden hier direkt korrigiert, wenn der Personalausweis die entsprechende Anschrift zeigt.

Bei jedem SCHUFA-Eintrag steht nicht nur, welche Firma diesen Eintrag initiiert hat, sondern auch eine Kunden- oder Referenznummer. Mit dieser Nummer kann sich der Kunde direkt an das betreffende Unternehmen wenden und eine Löschung des Eintrages veranlassen. Auf Wunsch nennen die SCHUFA-Mitarbeiter hier entsprechende Kontaktdaten. Eine Löschung veranlassen oder vornehmen können sie nicht, da sie nicht überprüfen können, ob das Vertragsverhältnis wirklich nicht mehr existiert. Ausnahmen stellen nach Bekunden der SCHUFA die so genannten geeigneten Unterlagen wie Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches dar.

Schriftliche Auskunft für 7,60 Euro

Mitnehmen darf der Kunde seine Eigenauskunft nur, wenn er sie bezahlt. Diese kostet dann 7,60 Euro. Wer von vornherein bereit ist, diese Gebühr zu bezahlen, kann die Eigenauskunft auch per Post oder künftig per Internet anfordern. Ein neues Verbraucherportal der SCHUFA macht es möglich. Der Zugang wurde vor einigen Tagen in der Startregion Bonn/Rhein-Sieg freigeschaltet. Im Laufe des kommenden Jahres werde dann der Zugriff nach und nach auch bundesweit möglich, sagte der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Rainer Neumann, bei der Vorstellung des Portals. Beim neuen Portal registriert sich der Nutzer auf www.meineSCHUFA.de mit einem selbst gewählten Benutzernamen und Passwort. In der zweiten Stufe führt er den für ihn kostenlosen Postidentitäts-Check durch. Daraufhin erhält er nach zwei bis drei Tagen seine persönliche Zugangskarte zur eindeutigen Identifizierung im Format einer Scheckkarte. Das System bietet nach den Worten Neumanns höchsten Schutz im Umgang mit persönlichen Daten. Für die Abfrage der Eigenauskunft werden 7,60 Euro pro Quartal erhoben. Bei Anmeldung während der zweimonatigen Einführungsphase im Raum Bonn/Rhein-Sieg gilt der Betrag für ein Jahr.