Tipps und Tricks

Vorsicht bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen (aktualisiert)

Wer Dateien verbreitet, kann ins Visier der Justiz geraten
Von dpa / Björn Brodersen

Bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen ist in jedem Fall Vorsicht geboten: Meist werde der Nutzer beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen zugleich automatisch zum Anbieter von urheberrechtlich geschützten Inhalten - und das ist strafbar, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Die heruntergeladenen Dateien werden durch die Software der Tauschbörsen in einen eigenen Ordner, die "In-Box", gespeichert. Die Dateien in diesem Ordner stehen meist anderen Nutzern zum Download zur Verfügung. Von den Rechteinhabern beauftragte Anwälte können die IP-Adressen der Nutzer ermitteln und dann Anzeige gegen unbekannt erstatten. Diese Anzeigen muss die Staatsanwaltschaft verfolgen und die Nutzerdaten zu den IP-Adressen von den Internetprovidern ermitteln. Allein im vergangenen halben Jahr wurden auf diese Weise 25 000 Nutzer angezeigt.

Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone". "Der bloße Vorgang des Herunterladens wäre strafrechtlich ohne Belang", klärt Henschler auf. Dagegen sei ein Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke für Dritte zum Download, wie es beim Herunterladen von Musiktiteln zwangsläufig geschieht, unter Strafe gestellt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Nutzern, herunter geladene Dateien sofort aus der In-Box zu entfernen und an anderer Stelle zu speichern, um stets mit einem leeren Ordner online zu gehen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen. Ratsam ist außerdem, mittels einer Software-Funktion die In-Box so einzurichten, dass der Zugriff Dritter auf sie nur nach Freigabe durch den PC-Nutzer und nicht etwa während jeder Online-Sitzung des PC möglich ist.

Die Verbraucherzentrale hat sich schließlich dafür eingesetzt, dass im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Vorgaben eine Bagatellklausel in das deutsche Urhebergesetz eingeführt wird, nach der zumindest die Strafbarkeit in solchen Fällen gestrichen wird. Diesen Bemühungen zum Trotz hat das Parlament das neue Urhebergesetz nun ohne diese Klausel verabschiedet.