Kleine Anfrage

Bundesregierung empfiehlt Kabel statt WLAN

Persönliche Strahlenbelastung so gering wie möglich halten
Von Christian Horn

In ihrer Anwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt die Bundesregierung, wenn möglich herkömmliche Kabelverbindungen drahtlosen WLAN-Netzwerken vorzuziehen, um die persönliche Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Im privaten und beruflichen Umfeld eingesetzte WLAN-Netzwerke könnten "die Belastungen durch andere Funkdienste durchaus dominieren", wenn ein entsprechender Abstand zum Access Point oder zum Endgerät unterschritten werde.

Bei öffentlichen WLAN-Hotspots gehe derzeit nur eine geringe zusätzliche Stahlenbelastung für die Bevölkerung aus, die Forschungsergebnissen zufolge unter den Strahlungsbelastungswerten des EU-Referenzwertes von zehn Watt pro Quadratmeter liege. Selbst bei ungünstigen Ausnahmen werde die Überschreitung dieser Grenzwerte als unwahrscheinlich eingestuft. Die Strahlenbelastung hänge vornehmlich vom aktuellen Datenaufkommen ab, läge aber üblicherweise deutlich unter den Maximalwerten.

Bayerischer Landtag empfiehlt Schulen, auf WLAN zu verzichten

In ihrer Anfrage hatten Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass es zwar mehreren Studien zufolge nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keinen Nachweis gebe, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Allerdings sei wie auch beim Mobilfunk noch keine abschließende Bewertung erfolgt. In der Anfrage wird weiter erklärt, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) habe in seiner Antwort auf eine Anhörung des Bayerischen Landtages empfohlen, als ergänzende Vorsorgemaßnahme kabelgebundene Alternativen WLAN-Netzwerken vorzuziehen. Dies habe den Bayerischen Landtag dazu bewegt, eine Empfehlung an die Schulen herauszugeben, möglichst auf WLAN zu verzichten.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung diese Empfehlung des Bayerischen Landtages für richtig halte und solche Maßnahmen auch anderen Bundesländern empfehlen werde, antwortete die Bundesregierung, dies unterliege einer individuellen Entscheidung und die Bundesregierung werde dazu keine Bewertung abgeben.