Handy-Glotze

Kartellamt: Mobilfunker dürfen bei Handy-TV kooperieren

T-Mobile, Vodafone und o2 wollen gemeinsame DVB-H-Tochter gründen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Telekomkonzerne T-Mobile, Vodafone D2 und o2 dürfen bei der Einführung des Handy-TV kooperieren. Gegen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gebe es keine Einwände, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts heute in Bonn auf Anfrage. Die drei Unternehmen wollen bei der mobilen Fernsehübertragung mit dem DVB-H-Standard (Digital Video Broadcasting-Handheld) zusammenarbeiten und wollen dazu eine gemeinsame Tochter gründen.

Die drei Unternehmen wollen ab Frühjahr kommenden Jahres mindestens 16 Programme mit dem DVB-H-Standard über das Handy empfangbar machen. Das Konsortium konkurriert mit einer Allianz aus MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH und Neva Media, die von Medienunternehmen kontrolliert wird. An Neva Media sind die Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck beteiligt.

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