Urteil

Kein Widerrufsrecht bei Ticketkauf per Telefon oder E-Mail

Ticketverkäufer würden sonst unverhältnismäßig belastet
Von dpa / Björn Brodersen

Wer Tickets für eine Veranstaltung am Telefon oder per E-Mail bestellt, ist nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 182 C 26144/05) an den Kauf gebunden. Das für bestimmte Verträge gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht gelte nicht für Leistungen im Bereich der Freizeitgestaltung wie den Kartenkauf, teilte das Gericht heute in München mit. Da das Datum der Veranstaltung genau festgelegt sei, würde der Ticketverkäufer unverhältnismäßig belastet, wenn der Käufer seinen Kauf eventuell noch kurz vor Beginn widerrufen könnte, begründete die Richterin ihre Entscheidung, die nach einer erfolglosen Revision rechtskräftig ist. Die Entscheidung ist nach einer erfolglosen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig.