reicht nicht

Kritik an Zypries' Plänen gegen illegale Telefonwerbung

Illegalen Praktiken müsse "der wirtschaftliche Nährboden" entzogen werden
Von ddp / AFP / Marie-Anne Winter

Die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unerwünschter Telefonwerbung sind auf Kritik gestoßen. Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) gehen die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht weit genug. Denjenigen, die illegale Telefonwerbung betrieben, müsse "der wirtschaftliche Nährboden" entzogen werden, sagte Hauk heute im ZDF-"Morgenmagazin". Dies gehe nur, wenn die Verträge gegenstandslos würden und der Verbraucher sie aktiv bestätigen müsse. "Da springt Frau Zypries schlichtweg zu kurz, da muss der Bund nachbessern", sagte Hauk.

Die Kunden sollten einen telefonisch geschlossenen Vertrag eigens bestätigen müssen, bevor er gültig werde. "Verbraucherschutz bedeutet nicht, den Verbraucher in die Pflicht zu nehmen, sondern den Unternehmer", betonte Hauk. Die Kunden müssten sich noch einmal Gedanken machen können, ob sie die bestellte Ware oder Dienstleistung wirklich wollten.

Ähnlich äußerte sich der Wettbewerbsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Patrick von Braunmühl, in der Frankfurter Rundschau (FR). Zypries' Pläne seien ein "Schritt in die richtige Richtung", reichten aber nicht aus, "um das Problem wirksam in den Griff zu bekommen". "Verträge sollten erst nach sorgfältiger Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden," forderte auch von Braunmühl. Dies könne auch per Fax oder E-Mail erfolgen.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte der FR: "Es bleibt das Problem, dass die geschädigten Verbraucher selbst aktiv werden müssen, um von ungewollten Verträgen am Telefon los zu kommen." Sie forderte eine explizite Unterschriftenregelung.

Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern wollten sich heute in Baden-Baden zu einer zweitägigen Konferenz treffen. Auf der Tagesordnung steht auch das Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung. Weitgehend unstrittig ist, dass künftig härter gegen die Anbieter vorgegangen werden soll. Für Diskussionsstoff dürfte dagegen ein Vorstoß aus Baden-Württemberg sorgen, wonach Verträge, die aufgrund unerwünschter Werbeanrufe zustande kommen, künftig erst mit einer Unterschrift des Kunden wirksam werden sollen.