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Illegaler Download über torrent


22.09.2015 09:37 - Gestartet von micgau2
Also von meinem Anschluss wurde illegal ein Film herunter geladen.
Ich bekam Post von einer Anwaltskanzlei. Nennen wir sie mal Schnullenberg
& Lenk und stellen wir uns vor sie kommen aus Hamburg. In dem Brief wurde
ich aufgefordert 850 Euro Schadensersatz zu zahlen. Da ich nichts getan habe,
weigerte ich mich die Summe zu zahlen. Es folgte der gerichtliche Mahnbescheid
und mein Widerspruch darauf. Nach geraumer Zeit wurde von der Kanzlei ein neues
Angebot von 500 Euro unterbreitet. Da ich mich im Recht fühlte und ich der Meinung war, dass die sowieso nicht vor Gericht gehen, weigerte ich mich erneut die Summe zu bezahlen und so kam etwas später die Klageschrift. Meine Verteidigung habe ich in der Klagerwiderung bestens vorbereitet. Meinte ich jedenfalls. Das ganze habe ich bis dato ohne Anwalt, also ohne Kosten durchgezogen.

Da es nun vor Gericht ging und ich meine Unschuld beweisen konnte nahm ich mir
schließlich doch eine Anwältin. Eine reine Formsache dachte ich. Die ganze Posse ereignete sich vor dem Amtsgericht Bochum. Meine Anwältin, die wie ich im Nachhinein Glaube über den zweiten Bildungsweg kam, hatte sich an jenem Tag um 10 Minuten verspätet. So hielten der Vorsitzende, der gegnerische Anwalt und ich einen lockeren Smalltalk über illegalen Download. Irgendwie hatte ich plötzlich das Gefühl, dass Ding ist schon gelaufen, dass Urteil steht schon fest. Als es schließlich losging und ich gerade darlegen wollte, dass ich Unschuldig bin, meinte der Vorsitzende das ist uninteressant. Ich sollte ihm sagen wer Film angeboten hat. Mir war wohl bewusst, dass bei Urheberrecht nicht die Unschuldsvermutung gilt, was an sich schon eine Lachnummer ist. Nein man muss gleich vor Gericht den Täter nennen. Besser gleich mitbringen. In dem Zusammenhang fällt mir nur eins ein: Bananenrepublik.

Schließlich wollte der Vorsitzende Richter mir als Fachinformatiker die Welt der Bits und Bytes erklären. Seine Ausführungen konnte man aber getrost als laienhaft abtun. Je länger ich seiner Argumentation gefolgt bin, desto mehr wurde mir bewusst dass seine Computer Kenntnisse sich auf das ein und ausschalten eines selbigen beschränken.

Als ich ihn höflich auf ein kürzlich gefälltes Urteil, des Amtsgerichts München aufmerksam machte, bei dem identischer Fall zu Gunsten des Beklagten entschieden wurde, meinte er nur lapidar: "Wir sind hier in Bochum und nicht in München".

Letztendlich gab es einen sogenannten Vergleich, der wie folgt aussah. Der Richter sagte 200€ für den Film + "Hab ich vergessen" mal den Faktor 1,3. Macht zusammen 323 Euro und ein paar gequetschte. Worauf der gegnerische Anwalt meinte: Das wäre Ihm zu wenig. Sein Mandant möchte 400 Euro, sonst gehe er in die Berufung. Worauf der Vorsitzende, mit einem lächelnden Blick in meine Richtung meinte: „Dann kostet Sie der Spaß 600 Euro pro Film“. Meine Anwältin schaute mich an, als wenn das alles ein Riesenspaß wäre und ein tolles Angebot für mich. Spätestens da war mir klar, die Frau ist so überflüssig wie ein Pickel am A....

Aber kommen wir nun zu dem Sahnehäubchen. Meine völlig überflüssige Anwältin brachte in 20 Minuten Verhandlung einen einzigen Satz zu Stande: "Aber die Gerichtskosten werden geteilt".

Nun bin ich mit 400 Euro Schadensersatz, 26 Euro Gerichtskosten und nur 457 Euro für meine Anwältin dabei.

Hätte ich die 500 Euro besser akzeptiert. Ich hätte die Summe garantiert noch drücken können. Bestimmt hätte man eine Ratenzahlung vereinbaren können. Dann wäre es günstiger gewesen.

Oder noch besser, ich hätte meine nichtsnutzige Anwältin zu Hause gelassen und wäre noch günstiger weggekommen. Jedenfalls kann man das ohne Anwalt billiger durchziehen und der Kläger macht richtig Verlust.