Filesharing-Abmahnung: Gericht deckelt Kosten bei gut 150 Euro
Privates Filesharing: Abmahnkosten gedeckelt
Foto: dpa
Das Amtsgericht Hamburg
hat in einem kürzlich verhandelten Verfahren wegen privaten Filesharings die Abmahnkosten auf einen Betrag von gut
150 Euro gedeckelt. In dem Beschluss (Az.: 31a C 109/13, Entscheidung vom
24. Juli 2013) hatten die Richter den Streitwert auf eine Höhe von 1 000 Euro
beschränkt, was die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung auf einen Höchstwert von 155,30 Euro limitiert.
Die Entscheidung war von der Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt worden.
Damit nimmt das Hamburger Amtsgericht eine Entscheidung des Gesetzgebers vorweg, nach der Verbraucher künftig besser vor dem Abkassieren mit Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts geschützt werden sollen. Das Gesetz "gegen unseriöse Praktiken" war Ende Juni vom Bundestag beschlossen worden, ist derzeit aber noch nicht in Kraft, weil es noch den Bundesrat passieren muss.
Gericht: Streitwert von maximal 1 000 Euro ist für Privatpersonen angemessen
Privates Filesharing: Abmahnkosten gedeckelt
Foto: dpa
Die Richter in ihrer Begründung: "Die Umstände sowie das Ausmaß der Verletzungshandlung
erfordern vorliegend keine höheren Gegenstandswert, da der Beklagte das File-Sharing
offenkundig privat betrieben hat." Man teile die im beschlossenen Gesetz geäußerte Auffassung des
Gesetzgebers, "wonach für Verletzungshandlungen durch Personen, die weder gewerblich, noch im
Rahmen einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit handeln, der Gegenstandswert
deutlich geringer - nämlich mit EUR 1 000 - anzusetzen ist".
Bislang legten die beispielsweise von der Musikindustrie beauftragten Anwälte häufig einen Streitwert von mehreren Tausend Euro pro Musiktitel zu Grunde - was die Abmahnkosten massiv in die Höhe trieb. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung diese Massenabmahnungen gegen Privatpersonen eindämmen - für die erste Abmahnung sollen damit maximal 155,30 Euro anfallen können.
VZ: Entscheidung gegen "unverschämte Auswüchse der Abmahnindustrie"
Die Hamburger Verbraucherzentrale begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt", schreiben die Verbraucherschützer. "Immerhin wurden in der Vergangenheit selbst Minderjährigen und arglosen Internetnutzern Forderungen von bis zu 3 000 Euro zugeschickt."