Themenspezial: Verbraucher & Service Fälschung

Abmahnbriefe zu illegalem Streaming sind gefälscht

Verbraucherschützer warnen vor einer Masche mit gefälschten Abmahnbriefen: Der Empfänger soll wegen einer Ur­heber­rechts­ver­letzung bezahlen - doch die Kanzlei existiert gar nicht.
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Warnung vor gefälschten Abmahnbriefen Warnung vor gefälschten Abmahnbriefen
Bild: dpa
Viele Internetnutzer erschrecken, wenn sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten. Aus Scham bezahlen möglicherweise einige Verbraucher die Forderung, ohne diese vorher eingehend geprüft zu haben.

Auf dieses Schamgefühl setzen momentan offenbar Betrüger, die gefälschte Abmahnbriefe verschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin und warnt davor, an die Verbrecher Geld zu überweisen.

Geld soll ins Ausland überwiesen werden

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Bild: dpa
Laut der Verbraucherzentrale haben einige Verbraucher fingierte Abmahnbriefe erhalten, in denen ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Der angeschriebene habe illegal das Portal kinox.to genutzt. Im Auftrag der 20th Century Fox Ltd. fordert die angebliche Anwaltskanzlei aus Berlin nun 891,31 Euro.

Als Absender wird eine Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin angegeben. Doch die Verbraucherschützer haben herausgefunden: Die vermeintliche Kanzlei existiert überhaupt nicht. Allerdings gibt es eine professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin, die laut den Verbraucherschützern von echten Anwalts-Websites nicht einfach zu unterscheiden sei. Denn Texte, Layouts, Logos sowie Fotos und Lebensläufe der angeblichen Anwälte und sogar ein Image-Video wurden hauptsächlich von den Seiten zweier existierender deutscher Kanzleien geklaut und teilweise auch nachträglich angepasst.

Ein Hinweis darauf, dass es sich um Betrüger handelt, befindet sich allerdings im Brief selbst: Denn das Geld soll auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, angeblich direkt an den Geschädigten. Das ist in Deutschland unüblich: Normalerweise geben Anwaltskanzleien an dieser Stelle ihre eigene Bankverbindung mit einer deutschen IBAN an, die mit DE beginnt.

Weitere verräterische Details

Nach Angaben der Verbraucherschützer offenbaren sich die Absender auch noch durch andere Details als Betrüger: Den Schreiben fehlen konkrete Angaben zu dem angeblichen Urheberrechts-Verstoß. Es wird keine IP-Adresse und auch kein Zeitraum genannt, womit sich der behauptete Rechtsverstoß beweisen ließe. Außerdem fordern die Betrüger keine strafbewehrte Unterlassungserklärung und auch keine damit verbundenen Rechtsanwaltskosten, so wie dies jeder reguläre Anwalt tun würde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mittlerweile mehrere solcher Schreiben gesichtet, die außer der Empfängeradresse alle identisch waren. Die Verbrecher hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht, abweichende Aktenzeichen und Rechnungsnummern zu vergeben.

Empfängern derartiger Briefe rät die Verbraucherzentrale, auf keinen Fall darauf zu reagieren und auch kein Geld ins Ausland zu überweisen. Gegebenenfalls können Verbraucher Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten und das Schreiben zusätzlich der örtlichen Verbraucherzentrale vorlegen.

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