Themenspezial: Verbraucher & Service Glasfaser-Modem

Zwangs-Modem: Vodafone & Deutsche Glasfaser abgemahnt

Voda­fone und die Deut­sche Glas­faser behaupten, das Glas­faser­modem wäre der verpflich­tende Netz­abschluss­punkt und könne nicht durch einen freien Router ersetzt werden. Dafür wurden beide Firmen nun abge­mahnt.
Von

Eigent­lich ist die Sache klar: Seit August 2016 gilt in Deutsch­land die freie Router­wahl. Jeder Internet-Kunde kann seinen Router frei wählen und ist nicht mehr dazu gezwungen, einen vom Provider oder Netz­betreiber vorge­schrie­benen Router zu nehmen. Im Bereich der DSL- und VDSL-Anschlüsse ist das auch seit Jahren gelebte Praxis.

In unserem großen teltarif.de-Ratgeber zur Router­frei­heit gehen wir aller­dings darauf ein, dass es auch Bereiche gibt, in denen diese gesetz­lich fest­gesetzte freie Router­wahl eine Illu­sion ist - beispiels­weise bei Glas­faser­anschlüssen. Das hat jetzt juris­tische Konse­quenzen. Beispiel für einen Glasfaser-Netzabschlusspunkt mit angeschlossenem Router Beispiel für einen Glasfaser-Netzabschlusspunkt mit angeschlossenem Router
Bild: Deutsche Glasfaser
In unserem Ratgeber haben wir bereits ausführ­lich erläu­tert, dass die Glas­faser-Netz­betreiber ihre Glas­faser-Anschlüsse in der Regel kosten­spa­rend als Gigabit Passive Optical Network (GPON) reali­sieren und daher argu­men­tieren, dass sie als Netz­abschluss­punkt ein Glas­faser-Modem instal­lieren müssen, weil freie Router der Kunden alle anderen Anschlüsse stören könnten.

Abmah­nung der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz

Die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz pocht nun aber vermehrt auch bei Glas­faser­anschlüssen auf die Einhal­tung der gesetz­lich verbrieften Router­frei­heit. Nach Ansicht der Verbrau­cher­zen­trale verstoßen insbe­son­dere Voda­fone und die Deut­sche Glas­faser gegen die Endge­räte­frei­heit. Sie wurden daher nun abge­mahnt.

Laut Gesetz endet die Zustän­dig­keit des Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­ters am soge­nannten „passiven Netz­abschluss­punkt‘“. Die Verbrau­cher­schützer argu­men­tieren: Dies sei beim VDSL-Anschluss die Tele­fon­buchse, beim Kabel­anschluss die Kabel­dose und beim Glas­faser­anschluss die Glas­faser­anschluss­dose. "Moderne Glas­faser­router haben dieses Glas­faser­modem bereits inte­griert", so Michael Gundall, Tech­nik­experte der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz. "Aller­dings machen es Anbieter Verbrau­cher:innen oft sehr schwer oder sogar unmög­lich, solche Geräte zu nutzen."

Vorhe­rige Gespräch verliefen erfolglos

Die Verbrau­cher­schützer stören sich insbe­son­dere auch an der Kommu­nika­tion der Netz­betreiber gegen­über den Kunden: Sie würden Verbrau­chern bei der Bestel­lung nämlich sugge­rieren, das Glas­faser­modem des Anbie­ters müsse verpflich­tend genutzt werden.

"Um diesen Miss­stand zu beheben, suchte die Verbrau­cher­zen­trale zunächst das Gespräch mit den Anbie­tern und Anbie­ter­ver­bänden", so Jennifer Häußer, Refe­rentin Rechts­durch­set­zung der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz. "Aller­dings zeigten sich die Anbieter unein­sichtig. Daher hat die Verbrau­cher­zen­trale nun zwei große Akteure auf dem Markt abge­mahnt."

Die Juristen erwähnen explizit einen weiteren Vorteil von Kombi­geräten: Es ist nur ein Gerät notwendig statt zwei, was weniger Energie verbraucht. Aus Sicht der Verbrau­cher­zen­trale sollten Kunden schon beim Vertrags­abschluss darüber aufge­klärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glas­faser­modem oder ein Kombi­gerät, also einen Router mit inte­griertem Glas­faser­modem, verwenden können.

Von Miet-Routern, die die Provider beim Abschluss von Glas­faser­ver­trägen mit anbieten, rät die Verbrau­cher­zen­trale übri­gens eher ab. "Rechnet man die Miet­kosten von zwei bis drei Jahren zusammen, über­steigt der Miet­preis schnell den Kauf­preis des Routers", so Gundall.

Router gibt es für zahl­reiche Anschluss-Tech­niken und auch für jeden Geld­beutel. Doch für mehr Funk­tionen muss der Inter­essent auch etwas tiefer in die Tasche greifen. Wir zeigen, worauf man beim Router-Kauf achten muss.

Mehr zum Thema Routerzwang und Routerfreiheit