Themenspezial: Verbraucher & Service Gerätegarantie

1&1: Keine Garantie für WLAN-Router

Wer monatlich für die Hardware zahlt, erwartet im Schadensfall Ersatz für den Router. Dass dies nicht immer so ist, zeigen wir am Beispiel der 1&1 Hardware-Option.
Von

Hardware-Option bei 1&1: Was passiert, wenn der Router kaputt geht? Hardware-Option bei 1&1: Was passiert, wenn der Router kaputt geht?
Fotos/Montage: teltarif.de
Der heimische Router ist Dreh- und Angelpunkt im Netzwerk und erfüllt zunehmend Aufgaben, die über die reine Internetversorgung des Haushalts hinausgehen. Viele DSL-Kunden haben jedoch keinen eigenen Router in ihrem Besitz, sondern ein Gerät von ihrem Anschluss-Anbieter oder über einen Dienstleister gemietet. Dies hat den Vorteil, dass in der Regel ein hochwertiges Gerät erworben wird, das alle Funktionalitäten des Anschlusses unterstützt. Im Schadensfall wird der Router ohne weitere Kosten für den Kunden ausgetauscht und dabei sogar im manchen Fällen durch ein aktuelleres Modell ersetzt.

Bei 1&1 ist das anders.

1&1-Festnetztarife nur mit Hardware

Hardware-Option bei 1&1: Was passiert, wenn der Router kaputt geht? Hardware-Option bei 1&1: Was passiert, wenn der Router kaputt geht?
Fotos/Montage: teltarif.de
Beim Internetanbieter aus Montabaur muss bei der Online-Buchung eines DSL- oder VDSL-Anschlusses zwingend ein Router hinzubestellt werden. teltarif.de erreichen regelmäßig Anfragen von Lesern, ob dies zulässig ist, schließlich gilt ja seit 1. August 2016 die sogenannte Router-Freiheit. Das Gesetz zur Routerfreiheit besagt jedoch nur, dass ein beliebiger Router vom Kunden eingesetzt werden darf. Die Kopplung von Anschluss und Hardware ist jedoch nicht verboten. In unserem großen Überblicksartikel zur Routerfreiheit gehen wir auf diesen Umstand ausführlich ein.

Wer bei 1&1 und den Marken GMX und Web.de die "Hardware Option" mit dem 1&1 WLAN-Router oder dem 1&1 HomeServer Speed bucht, zahlt in 24-Monats-Tarifen eine zusätzliche monatliche Gebühr von 2,99 Euro bzw. 4,99 Euro. Bei Tarifen mit 1-monatiger Laufzeit fällt darüber hinaus eine Einmalgebühr von 49,99 Euro an. Auf den ersten Blick erfreulich: Die Hardware geht nach 24 Monaten in das Eigentum des Nutzers über. Wer den Tarif kündigt, darf den Router behalten.

"Hardware-Option" unkündbar

Laufzeit und Kündigungsfrist: Laut 1&1 nicht auf die Hardware-Option bezogen. Laufzeit und Kündigungsfrist: Laut 1&1 nicht auf die Hardware-Option bezogen.
1und1.de Screenshot: teltarif.de
Wer nicht kündigt, erwirbt ebenfalls das Eigentum an den Endgeräten. Wie uns 1&1 bestätigte, müssen die monatlichen Gebühren für die Hardware-Option jedoch weiterhin bezahlt werden. Die Hardware-Option kann auch nicht gesondert vom Grundtarif gekündigt werden. Zwar ist in den Tarifdetails und im Bestellvorgang auf der 1&1-Webseite von einer Kündigungsfrist die Rede. Dies beziehe sich jedoch nur auf den DSL-Tarif, nicht auf die Hardware-Option, erklärte uns eine Sprecherin des Unternehmens. Kunden müssen also damit rechnen, dass die Gerätekosten dauerhaft anfallen, obwohl sie nach 2 Jahren alle Risiken selbst tragen.

Denn bei der Hardware-Option handelt es sich nicht um eine Mietoption. Die Vorzüge, die mit diesen Modellen üblicherweise einhergehen, bestehen bei 1&1 nicht.

Hardware-Gebühr nur für Online-Speicher?

Der Sternchentext enthüllt: Die Kosten für die Hardware-Option fallen gar nicht für die Hardware an. Der Sternchentext enthüllt: Die Kosten für die Hardware-Option fallen gar nicht für die Hardware an.
1und1.de Screenshot: teltarif.de
Die Kunden werden die Hardware-Option nicht mehr los und bezahlen monatlich Gebühren für Hardware, die ihnen gehört. Über diesen Umstand werden die Kunden nur uneindeutig informiert. Im Buchungsprozess ist in einem Sternchentext zu lesen: "Der Preis entfällt auf die zusätzlichen monatlichen Tarifleistungen, die zusammen mit der Hardware angeboten werden."

Auszug aus der 1&1-Leistungsbeschreibung. Auszug aus der 1&1-Leistungsbeschreibung.
1und1.de Screenshot: teltarif.de
An anderer Stelle ist jedoch keine Rede davon, dass die monatlichen Gebühren nur für die zusätzlichen Leistungen anfallen. Die Leistungsbeschreibung auf 1und1.de sagt aus: "Die WLAN-Router Option beinhaltet den 1&1 WLAN-Router. Zusätzlich beinhaltet diese Option den 1&1 Online-Speicher." Das Volumen des Online-Speichers ist jedoch recht überschaubar: Wer den 1&1 WLAN-Router bestellt, erhält 5 GB Cloud-Speicher. Marktüblich ist ein kostenloses Kontingent von 5 bis 25 GB Cloud-Speicher ohne Kosten. Deutlich mehr Storage erhalten TV-Kunden und Nutzer, die sich für den HomeServer entscheiden.

Keine Garantie trotz monatlicher Gebühr

Der entscheidende Nachteil der Hardware-Option ist, dass nach 2 Jahren kein Recht des Kunden auf einen Austausch des Geräts besteht. Ohnehin bezahlen die Nutzer mit der monatlichen Gebühr keine Garantieleistung. Es besteht lediglich die gesetzliche Gewährleistung durch 1&1. Etwas verbraucherfreundlicher sieht es beim "1&1 HomeServer Speed" aus: Hier besteht nach Auskunft von 1&1 eine Garantie seitens AVM über 5 Jahre.

Sollte der Router nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt gehen, würde dies für den Nutzer bedeuten, dass er sich einen neuen Router kaufen und dennoch die monatliche Gebühr für den Router, bzw. die "zusätzlichen monatlichen Tarifleistungen", bezahlen muss. Dies ist beispiellos im Festnetz-Markt: Üblicherweise bekommen Kunden ein Austauschgerät auch nach Ablauf der Gewährleistung. Dafür zahlen sie Miete. 1&1 vermeidet den Begriff sichtlich.

Noch ist Zeit für eine kundenfreundliche Entscheidung

Kein Zweifel: Die DSL- und VDSL-Tarife von 1&1 und der Untermarken GMX und Web.de gehören trotz der Router-Gebühr zu den günstigsten am Markt. Wer keinen Wert auf die Hardware-Option legt und sich lieber einen eigenen WLAN-Router anschaffen will, kann auch das "1&1 DSL-Modem" bestellen. Bei Tarifen mit 24-Monats-Laufzeit ist es kostenlos enthalten. Nicht zu empfehlen ist es jedoch bei 1-monatiger Laufzeit: Hier fallen knapp 150 Euro einmalige Hardware-Gebühr an.

Update: Findige Nutzer haben herausgefunden, dass auf ausdrücklichen Wunsch bei der Bestellung an der 1&1-Hotline im Rahmen einer individuellen Vereinbarung die DSL-Tarife des Westerwälder Internet-Providers auch ohne Zwangshardware bestellt werden können. Einen Anspruch auf dieses Prozedere gibt es indes nicht. Update Ende

Die derzeit gültigen Hardware-Optionen wurden vor über eineinhalb Jahren von 1&1 gestartet. teltarif.de wurde auf die Tarifoption schon kurz nach ihrer heimlichen Einführung aufmerksam. Wer seit August 2015 einen WLAN-Router oder den HomeServer bei 1&1 gebucht hat, für den könnte das Gerät nach 2 Jahren unkalkulierbare Risiken bergen. Ohnehin empfehlen wir, Tarife zum Ablauf der 24-Monats-Mindestvertragslaufzeit zu erneuern und in einen günstigeren Neuvertrag zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Es ist also noch genug Zeit, das Weiterlaufen der Hardware-Option zu verhindern.

Denn im August 2017 werden die ersten Kunden das Ende der Mindestvertragslaufzeit erreicht haben. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass es hier zu einem bösen Erwachen kommt, sollten dann die ersten Endgeräte ihren Geist aufgeben. Natürlich könnte 1&1 hier nachbessern und die Hardware-Option in eine echte Mietoption umwandeln oder die monatlichen Gebühren für einen Router, der dem Kunden gehört, streichen. teltarif.de wird daher die Entwicklung in den nächsten Monaten genau beobachten.

Mehr zum Thema 1&1