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WinSIM wegen irreführender Kündigung abgemahnt

Mit einem kleinen Trick suggerierte WinWIM wechselwilligen Kunden, dass ihr Vertrag nicht gekündigt werden könnte. Dies hat die Verbraucherzentrale Brandenburg abgemahnt und einen ersten Erfolg verbuchen können.
Von Stefan Kirchner

Verbraucherzentrale WinSIM muss seine Online-Kündigung umgestalten
Logos: Winsim, Verbraucherzentrale Brandenburg, Foto: contrastwerkstatt-fotolia.com
Nicht immer wollen wechselwillige Kunden ein neues Angebot des alten Anbieters annehmen, sobald der Vertrag gekündigt werden soll. Jedoch ist das eine gängige Praxis bei der Discounter-Marke WinSIM der Drillisch Online AG gewesen, wogegen die Verbraucherzentrale Brandenburg nun erfolgreich vorgegangen ist.

Das Unternehmen hat sich dazu verpflichtet, in Zukunft davon abzusehen, den Kündigungsstatus zu ändern, sobald der Kunde Interesse an einem neuen Angebot zeigt. Mehrere Kunden beschwerten sich wegen einer irreführenden Funktion während des Kündigungsprozesses im Online-Portal des Anbieters.

Die Drillisch Online AG als Betreiber des Discounter-Angebots von WinSIM hat sich bereit erklärt, die bisherige Praxis deutlich zugunsten seiner Kunden zu verändern. "Verbraucher dürfen beim Klicken auf den Button 'Jetzt kündigen' zu Recht davon ausgehen, dass sie den Vertrag gekündigt haben", so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Einmal "falsch abgebogen" im Online-Portal

Verbraucherzentrale WinSIM muss seine Online-Kündigung umgestalten
Logos: Winsim, Verbraucherzentrale Brandenburg, Foto: contrastwerkstatt-fotolia.com
Im vorliegenden Streitfall war die Kündigung eines bestehenden Mobilfunkvertrags dadurch erschwert, dass bei der Angabe der Gründe für die Kündigung ein Fallstrick eingebaut war. Nach dem Klick auf "Jetzt kündigen" und anschließend auf "Ich möchte in ein anderes Mobilfunknetz wechseln", kam die Frage, ob der Kunde Interesse an einem alternativen Angebot hätte. Wurde diesem zugestimmt, wurde die Anfrage übermittelt und der zu kündigende Vertrag wechselte in einen ungekündigten Status.

Eine erneute Kündigung direkt im Anschluss war dann nicht mehr möglich, da zunächst die Erstellung des alternativen Angebots abgewartet werden musste. Erst wenn dieses vorlag, konnte der zu kündigende Vertrag auch wieder gekündigt werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg eine irreführende Praxis. "Besonders ärgerlich ist, dass Verbrauchern sogar suggeriert wurde, eine Kündigung sei nach Anforderung des neuen Angebots über das Onlineportal gar nicht mehr möglich", so Scherer.

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass WinSIM eher negativ aufgefallen ist. In den vergangenen Monaten wurden unter anderem neue Konditionen für das EU-Roaming eingeführt und auch eine Preiserhöhung war nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht rechtens.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie möglichst stressfrei Ihren Vertrag kündigen und was es dabei zu beachten gibt.

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