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Für das Downloaden gab es noch nie Abmahnungen...


04.07.2013 11:06 - Gestartet von knut.singer
...sondern nur für das "weltweite Anbieten" per Tauschbörse. Außerdem griffen die Begrenzungrn für private Täter nie, weil das weltweite Anbieten einfach als geschäftlich und nicht als privat eingestuft wurde. Soweit ich weiß, ändert auch das neue Gesetz daran nichts und ist diesbezüglich nur eine Luftnummer.
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[1] Kai Petzke antwortet auf knut.singer
20.08.2013 14:47
Benutzer knut.singer schrieb:
...sondern nur für das "weltweite Anbieten" per Tauschbörse.

Tauschbörsennutzer machen aber beides gleichzeitig: Sie laden ein File runter, und bieten es anderen Nutzern zum Upload an, die das File ebenfalls wollen.

Außerdem griffen die Begrenzungrn für private Täter nie, weil das weltweite Anbieten einfach als geschäftlich und nicht als privat eingestuft wurde.

In der Tat versuchen die Anwälte der Copyright-Inhaber mit diesem Argument die Richter zu verwirren. Entscheidend für "geschäftliches" oder "privates" Handeln ist aber nicht, wo ich es tue, sondern, ob ich damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbinde. Ich kann also auch jemandem im Ausland helfen oder ihm meine Briefmarkensammlung schenken, OHNE, dass das geschäftlich wäre. Und da Tauschbörsennutzer die Songs ohne Vergütung zum Download anbieten, ist das nunmal weder gewerblich noch geschäftlich.

Ein bisschen schwieriger wird die Frage mit dem "gewerblich handeln" allerdings dann, wenn ein User abertausende Files in die Tauschbörse einstellt. Dann scheint er es doch auf eine wie auch immer geartete Gegenleistung abgesehen zu haben, und sei es Anerkennung in der Szene. Hier die Abgrenzung klar zu ziehen, ist allerdings alles andere als einfach. Als Rat für Filesharer folgt daraus: Wenn man schon kräftig saugt, dennoch regelmäßig die Dateien aus dem Share-Verzeichnis der File-Sharing-Software an andere Stelle verschieben.


Kai