Urteil: Service-Hotline von Sky darf nichts extra kosten
Urteil zur kostenpflichtigen Hotline von Sky
Bild: Sky
Der Bezahlsender Sky darf keine zusätzlichen Gebühren
für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben. Das hat das
Oberlandesgericht (OLG) München heute entschieden.
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin "eine unlautere geschäftliche Handlung", weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz.
Revision zum BGH offenbar nicht zugelassen
Urteil zur kostenpflichtigen Hotline von Sky
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Gegen dieses Urteil hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der
Begründung, die entscheidende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei
ebenso wie eine entsprechende Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) nicht eindeutig. So sei beispielsweise nicht
geklärt, was "übliche" Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele
Menschen Handyverträge mit Mobil-Flatrates besitzen.
Die Situation sei rechtlich sehr kompliziert, sagte der Anwalt des Bezahlsenders vor Gericht. "Es ist völlig verrückt." Er würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der Sache entscheiden würde. Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen. Das OLG ließ eine Revision zum BGH nach Angaben einer Gerichtssprecherin heute nicht zu.