Themenspezial: Verbraucher & Service Entschieden

Urteil: Service-Hotline von Sky darf nichts extra kosten

Die Erhebung zusätzlicher Kosten für die Hotline bei Sky war nicht rechtens. Das entschied heute das OLG München. Die Revision zum BGH ist offenbar nicht zugelassen.
Von dpa /

Urteil zur kostenpflichtigen Hotline von Sky Urteil zur kostenpflichtigen Hotline von Sky
Bild: Sky
Der Bezahl­sender Sky darf keine zusätz­li­chen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertrags­kunden erheben. Das hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) München heute entschieden.

Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern hatte den Bezahl­sender wegen einer kosten­pflich­tigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbrau­cher­schutz­recht. Auch das Land­ge­richt München sah in erster Instanz darin "eine unlau­tere geschäft­liche Hand­lung", weil die Kosten für die Hotline übliche Tele­fon­ge­bühren über­stiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deut­schen Fest­netz und maximal 60 Cent aus dem Mobil­funk­netz.

Revi­sion zum BGH offenbar nicht zuge­lassen

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Gegen dieses Urteil hatte Sky Rechts­mittel einge­legt mit der Begrün­dung, die entschei­dende Rege­lung im Bürger­li­chen Gesetz­buch sei ebenso wie eine entspre­chende Entschei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofes (EuGH) nicht eindeutig. So sei beispiels­weise nicht geklärt, was "übliche" Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handy­ver­träge mit Mobil-Flat­rates besitzen.

Die Situa­tion sei recht­lich sehr kompli­ziert, sagte der Anwalt des Bezahl­sen­ders vor Gericht. "Es ist völlig verrückt." Er würde es begrüßen, wenn der Bundes­ge­richtshof (BGH) in Karls­ruhe in der Sache entscheiden würde. Dazu wird es aller­dings voraus­sicht­lich nicht kommen. Das OLG ließ eine Revi­sion zum BGH nach Angaben einer Gerichts­spre­cherin heute nicht zu.

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