Entscheidung

Deutsche Telekom gewinnt Regulierungsstreit vor Gericht

Gericht pocht auf Regulierungsregeln für Netzagentur
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Im Streit um die Wettbewerbsbedingungen der Deutschen Telekom hat der Telefonriese erneut einen rechtlichen Zwischenerfolg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob fünf Missbrauchsverfügungen der Bundesnetzagentur gegen die Telekom auf, weil die Behörde nicht die Regeln des neuen Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2004 eingehalten hatte. (Az: 6 C 34.06 bis 38.06)

Die Telekom überlässt eigene Hausanschlüsse teilweise ihren Wettbewerbern. Dabei verlangt sie seit 2004, dass diese eine "Duldungsvereinbarung" unterzeichnen, wonach die Anschlüsse freiwillig überlassen werden und keine "Rechtspflicht" hierzu besteht. Dies hatte die Bundesnetzagentur in ihren Missbrauchsverfügungen vom November 2005 untersagt.

Bundesnetzagentur darf nur bei regulierten Märkten einschreiten

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klagen gegen die Verfügungen noch abgewiesen. In oberster Instanz gab das Bundesverwaltungsgericht nun der Telekom aus formalen Gründen Recht: Das neue Telekommunikationsgesetz erlaube der Regulierungsbehörde derartiges Einschreiten nur auf Märkten, die sie bereits definiert und reguliert habe, weil auf absehbare Zeit kein wirksamer Wettbewerb zu erwarten sei. Dies sei für die Sprachtelefondienste aber erst im Juni 2006 geschehen. 2005 habe die Behörde daher noch nicht einschreiten dürfen. Ob heute vergleichbare Verfügungen zulässig wären, darüber hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden.

Mit dem Urteil setzte das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung vom April fort. Damals hatte es eine Klage von telegate abgewiesen, mit der der private Telefonauskunftdienst ein Einschreiten der Bundesnetzagentur bei der Werbung in Telefonbüchern verlangt hatte. Auch hier hatten die Leipziger Richter argumentiert, der entsprechende Markt sei von der Netzagentur noch nicht als wettbewerbsarm definiert und reguliert worden.