Entscheidung

Porno-Streit: KielNET muss Zugang zu YouPorn nicht sperren

Antrag auf eine Einstweilige Verfügung abgewiesen
Von Ralf Trautmann

Das Kieler Landgericht hat jetzt entschieden, dass der regionale Internet-Provider KielNET seinen Kunden den Zugang zu den Porno-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com nicht sperren muss. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung durch die Firma Kirchberg Logistik wurde zurückgewiesen (Az: 14 O 125/07).

Die Firma Kirchberg Logistik, selbst Anbieter von Erotikinhalten, hatte seinen Antrag mit Verstößen gegen den Jugendschutz begründet, da die Internetseiten in Gegensatz zu den eigenen Angeboten keine vorschriftsmäßige Alterskontrolle durchführten. In einem Verfahren gegen Arcor hatte das Landgericht Frankfurt vor einiger Zeit entschieden, dass der Provider den Zugang für seine Kunden sperren muss.

Laut der Rechtsanwälte Dr. Schulze zur Wiesche und Eckhardt der Rechtsanwaltskanzlei Juconomy in Düsseldorf, Vertreter der KielNET in diesem Verfahren, sagte das Gericht unter anderem, dass der Provider für etwaige Jugendschutzverstößen nicht haftbar gemacht werden könne, da die Bereitstellung des Internet-Zugangs inhaltsunabhängig erfolge. Eine Sperrung des Angebotes für die Kunden sei zudem technisch schwierig, da Nutzer das Angebot auch über andere DNS-Server abrufen könnten. Die beantragte DNS-Sperre sei somit fast ohne Wirkung und würde die Erreichbarkeit des Angebotes nicht verhindern. Hinsichtlich des Angebotes von Privatamateure.com wurde der Antrag indes schon mangels Eilbedürftigkeit abgewiesen, da die Kirchberg Logistik seit mindestens Juli Kenntnis von dem Angebot hatte. Die schriftliche Urteilsbegründung wird kommende Woche erwartet.