Urteil

BGH: Absage an pauschale Urheberrechtsabgabe für Drucker

Verwertungsgesellschaft Wort erwägt jetzt Verfassungsklage
Von Björn Brodersen

Der Bundesgerichtshof hat gestern pauschale Urheberrechts-Abgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP). Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben - je nach Leistung - zwischen 10 bis 300 Euro belegen. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen.

"Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt", kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Die BITKOM-Branche lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Drucker würden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren - dazu brauche es vor allem einen Scanner und auf den müssten die Käufer bereits Abgaben zahlen, so Rohleder weiter. Eine Doppelbelastung sei daher inakzeptabel.

Die Richter folgten der Ansicht der Druckerhersteller, dass allein mit Druckern Werke nicht vervielfältigt werden können. Damit folgt das höchste deutsche Gericht auch der Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das den Herstellern Epson, Kyocera, Mita und Xerox gegen die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf Recht gegeben hatte. Eine schriftliche Urteilsbegründung des BGH liegt zurzeit noch nicht vor.

Laut BITKOM werden in Deutschland dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft. Der Verband vertritt Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content. Die VG Wort erwägt jetzt nach eigener Angabe Verfassungsklage. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der BGH explizit ein einzelnes Glied aus der Kette der Aufnahmegeräte herausgenommen und sich speziell für Drucker gegen eine Vergütungspflicht entschieden hat.